Berliner Mieterverein begrüßt Hinwendung der Bundesregierung zum Gebäudebestand, verlangt aber eine stärkere Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten

„Die heute vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigte Konzentration der Förderung von Klimaschutzmaßnahmen auf den Wohngebäudebestand ist richtig und wird vom Berliner Mieterverein begrüßt“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Im Wohngebäudebestand spielt die Musik, wenn es um den Klimaschutz geht“. Die bisherige Priorisierung der Förderung auf den Neubau verminderte nur den CO2-Zuwachs, denn jedes neues Gebäude erhöht zunächst die CO2-Emissionen. Zudem hatte die Neubauförderung des Bundes keine soziale Komponente, denn die Förderung hatte keine Auswirkung auf die Miethöhe. „Ein Blick auf die Struktur der geförderten Neubauten zeigt, dass die bisherige Förderung vorrangig in Gebäude floss, deren Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung wegen der hohen Preise nicht anmietbar waren. Im Gebäudebestand wirken öffentliche Fördermittel hingegen dämpfend auf die Mieterhöhung“.

Von der Fördermittelbegrenzung im Neubau ist aber auch der soziale Wohnungsneubau betroffen. Der Mieterverein fordert Wirtschaftsminister Habeck auf, im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung weiterhin für den Neubau von Sozialwohnungen Fördermittel für den Klimaschutz zur Verfügung zu stellen.     

Die dringend erforderliche Hinwendung auf Gebäudebestand muss neben den Fördermitteln auch gesetzliche Verpflichtungen zu energetischen Verbesserung der schlechtesten Gebäude beinhalten. Der Bund ist aufgefordert, die in der EU aktuell diskutierte Energieeffizienzrichtlinie vorzuziehen und eine Sanierung in Stufen einzuführen. „Dem damit entstehenden Druck auf zusätzliche Mieterhöhungen muss neben der mietverbilligenden Förderung auch mit einer verbesserten Mieterschutzregelung Rechnung getragen, durch die die Mieterhöhung auf jährlich 4 % der Investitionskosten und maximal 1,50 €/qm im Monat begrenzt wird“, so Wild.

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