BEE-Stellungnahme: Kein Etikettenschwindel bei Herkunftsnachweisen für gasförmige Energieträger!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen neuen Referentenentwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energiequellen erarbeitet. Der Bundesverband Erneuerbare Energie sieht noch Nachbesserungsbedarf an dem Entwurf und nimmt Stellung.

BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter: „Der grundlegende Ansatz, mit dem Gesetz für die Herkunftsnachweise bessere Informationen für Verbraucher:innen bereitzustellen, ist richtig und zu begrüßen. Dennoch hat der Entwurf aus unserer Sicht einige Schwachstellen, die genau den gegenteiligen Effekt haben könnten: In seiner jetzigen Ausgestaltung öffnet der Entwurf Etikettenschwindel Tür und Tor.“

Konkret sieht der Referentenentwurf vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch dekarbonisierte Gase in das geplante Herkunftsnachweissystem für Gase aus Erneuerbaren Energiequellen integriert werden können. Solche Gase verursachen zwar geringere CO2-Emissionen, beruhen aber dennoch auf klimaschädigenden, fossilen Energieträgern. „Eine mögliche Integration von dekarbonisierten Gasen führt den Sinn und Zweck des geplanten Herkunftsnachweissystems für Erneuerbare Energiequellen ad absurdum. So kann keine echte Transparenz entstehen. Dekarbonisierte Gase basieren auf fossilen Rohstoffen. Diese jetzt als erneuerbar auszuweisen, läuft dem Anliegen des Gesetzes zuwider“, kritisiert Peter. Der BEE plädiert stattdessen dafür, das Herkunftsnachweissystem für eine klare Abgrenzung zwischen erneuerbaren Gasen unterschiedlicher Herkünfte und dekarbonisierten Gasen aus fossilen Quellen zu nutzen. Nur dann könnten Verbraucher:innen richtig informiert eine Entscheidung über den Bezug von Gasprodukten treffen.

Das BMWK wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf ermächtigt, in einer Verordnung Krtiterien für strombasierte Gase festzulegen.  Der BEE sieht diese Verordnungsermächtigung als Chance, Kriterien zu definieren, die glaubhaft gewährleisten, dass entsprechend deklarierte gasförmige Energieträger aus Erneuerbaren Energien hergestellt werden. Neben der zeitlichen Korrelation von erneuerbarer Stromerzeugung und Wasserstoff- sowie Wärme- bzw. Kälteproduktion sind hierbei auch inhaltliche und räumliche Anforderungen von großer Bedeutung. Über die Festlegung dieser Kriterien hinaus sollte dringend sichergestellt werden, dass jegliche Art erneuerbarer Gase, die aus ansonsten abgeregelten Strommengen stammen, auch Herkunftsnachweise erhalten. „Durch eine solche Regelung wird auch im Gasbereich dazu beigetragen, jede verfügbare Kilowattstunde grünen Stroms zu nutzen. Die Nutzung aller Erneuerbaren Potentiale braucht es angesichts der derzeitigen Versorgungskrise fossiler Energieträger und der Verschärfung der Klimakrise derzeit ganz besonders,“ so Peter abschließend.  

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