Grundsteuerreform – Steuerberater Carsten Schupp nimmt Ahrtal-Opfern einen Teil der Sorge um die Feststellungserklärung

Ein Jahr nach der Flut sind auch Ahrtal-Anrainer verpflichtet, die Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform abzugeben. Um die bis heute emotional und wirtschaftlich Geschädigten zu entlasten, bietet Steuerberater Carsten Schupp Sonderkonditionen.

Etwas mehr als ein Jahr ist es her, dass das Ahrtal von der schwersten Flutkatastrophe seit mehr als 100 Jahren getroffen wurde. In nur drei Tagen, zwischen dem 12. und dem 14. Juli 2021, fielen in der Region rund 115 Liter Regen pro Quadratmeter – annähernd die doppelte Menge dessen, was in den vorhergehenden dreißig Jahren im durchschnittlich im gesamten Monat Juli gemessen wurde. Die Folge waren Hochwasser, Überschwemmungen und Sturzfluten, die 134 Menschen das Leben kosteten, tausende Häuser verwüsteten oder zerstörten und die Infrastruktur der betroffenen Gemeinden über Wochen und Monate stark beeinträchtigten. Betrachtet man heute, rund 14 Monate nach dem Höhepunkt der Naturkatastrophe, Bilder aus der Region, zeigt sich diese noch weit entfernt von einer weit zurückliegend scheinenden Normalität.

In der Folge der Ereignisse zeigte sich eine riesige Welle bundesweiter Solidarität. Ein Jahr später ist es in diesem Bereich wieder still geworden. Trotzdem sind die wirtschaftlichen Schäden für die Betroffenen bis heute akut. Versicherer beziffern die für sie relevanten Schäden auf 8,2 Mrd. Euro, den Gesamtschaden inklusive nicht versicherter Schäden berechnet der Rückversicherer Munich Re auf gigantische 33 Mrd. Euro. Damit ist die Ahrtal-Flut die bislang teuerste Naturkatastrophe Deutschlands.

„Die aktuellen Ereignisse in Deutschland und dem Rest der Welt haben sich in den letzten Monaten überschlagen. Da ist das Thema Ahrtal weitgehend aus der Berichterstattung verschwunden und für die Menschen, die selbst nicht betroffen sind, kaum mehr präsent“, weiß Steuerberater Carsten Schupp. „Dabei droht gerade jetzt, mit der Pflicht zur Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform, den Betroffenen zusätzlicher Aufwand und in vielen Fällen eine weitere finanzielle Belastung. Wir möchten einen kleinen Beitrag leisten, um die Opfer zu unterstützen und zu entlasten.“

Bis zum 31. Oktober müssen alle deutschen Immobilienbesitzer mit der Feststellungserklärung an die zuständigen Finanzbehörden grundlegende Daten zum Grundbesitz übermitteln. Auf Basis dieser Angaben wird die Grundsteuer neu berechnet. Ziel der bereits 2019 beschlossenen Reform sind eine gerechtere Verteilung der Abgabelast sowie die Verhinderung von Grundstücksspekulation.

Für die Abgabe der umfangreichen Erklärung muss das durch die Einkommenssteuererklärung bekannte ELSTER-System der Steuerverwaltung genutzt werden. Auch deshalb sind viele Eigentümer zurückhaltend in der Erledigung ihrer Auskunftspflicht. Experten prognostizieren sowohl einen Run auf die elektronische Abgabe zum Ende der Abgabefrist am 31. Oktober als auch eine Überlastung der wenigen fachlich qualifizierten Steuerberater.

„Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass die Betroffenen im Ahrtal andere Dinge im Kopf haben als sich mit mehr als 30 Seiten Formularen und Ausfüllanleitungen in Steuerfachchinesisch herumzuschlagen, dann noch ein ELSTER-Zertifikat zu beantragen um die mühsam zusammengetragenen Informationen zu übersenden, falls bei dem zu erwartenden Ansturm in den letzten Wochen der Frist nicht die Server der Finanzverwaltung zusammenbrechen“, mutmaßt Schupp, der mit seinem Team aus Steuerberatern eine Online-Plattform entwickelt hat, über die Steuerpflichtige ihre Daten unabhängig von ELSTER erfassen können. „Wer einen der wenigen Steuerberater findet, die sich im Immobiliensegment auskennen und im Bereich Grundsteuer qualifiziert sind, muss mit entsprechend hohen Kosten rechnen.“

Über den Online-Zugang zum Portal von Steuerberater Carsten Schupp können Eigentümer alle erforderlichen Grundstücksdaten zusammenführen. Jeder Schritt wird dabei einfach und verständlich erklärt. Der Fortschritt der Eingabe wird angezeigt und eine Unterbrechung sowie ein späteres Fortsetzen der Eingabe sind jederzeit möglich. Sind alle Daten erfasst, werden die Eingaben von Steuerberatern geprüft und im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten optimiert. Anschließend versendet Steuerberater Carsten Schupp die Daten fristgerecht zu ELSTER, ohne dass der Steuerpflichtige selbst ein Zertifikat benötigt.

Auf das Basis-Paket gewährt Steuerberater Carsten Schupp Betroffenen der Ahrtal-Katastrophe einen Rabatt von EUR 29,-. Zum Selbstkostenpreis von EUR 10,- erhalten sie Zugang zum Online-Portal, die Prüfung und Optimierung der Daten, den Datenversand an ELSTER und die Prüfung des Steuerbescheids. Auf optionale Zusatzleistungen, wie persönlichen Kontakt zu einem Steuerberater und die Übernahme der Datenerfassung auf Grundlage übersandter Bescheide, Belege und Grundbuchauszüge, erhalten die Ahrtal-Anrainer 20 Prozent Rabatt.

„Es ist sicherlich nur ein kleiner Beitrag, den wir hiermit leisten können“, weiß Schupp. „Vor allen Dingen aber soll unser Angebot den Eigentümern aus dem Ahrtal und natürlich auch Immobilienbesitzern aus dem Rest der Bundesrepublik, die Sorge um die korrekte Erfüllung ihrer Auskunftspflicht abnehmen.“

Um von dem angebotenen Rabatt zu profitieren, genügt eine Mail mit dem Stichwort „Ahrtal“ an grundsteuer@cam-steuerberatung.de.

Weiterführende Informationen zum Thema Grundsteuer bieten die Website von Steuerberater Carsten Schupp unter https://steuerberater-schupp.de/grundsteuerreform/ sowie von ihm produzierten Video-Beiträge.

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