Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik geschlechtergerecht gestalten – Alterssicherung als öffentliche Aufgabe

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat im Rahmen der arbeits- und sozialrechtlichen Abteilung des 73. Deutschen Juristentages 2022 eine Stellungnahme abgegeben. „Die Lücke zwischen der durchschnittlichen Rente von Männern (1179 Euro) und von Frauen (801 Euro) ist nach wie vor erheblich. Deswegen greifen Maßnahmen zu kurz, die allein die Finanzierbarkeit der Rente in den Blick nehmen. In der Diskussion um die Zukunft der Alterssicherung bedarf es einer Gleichstellungsperspektive.“, betont die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Aus Sicht des djb muss Alterssicherung zuvörderst eine öffentliche Aufgabe bleiben. „Mit der Verlagerung der Alterssicherung auf betriebliche und private Vorsorgearten besteht das Risiko, dass sich der sogenannte Gender Pension Gap weiter verschärft. Denn sie berücksichtigen Sorgearbeit weniger und enthalten keine flächendeckenden, solidarischen Elemente. Die Alterssicherung hängt dadurch noch stärker von der Wahl des Berufs, von Tarifbindung und von der Größe des Unternehmens ab.“, führt Wersig aus.

Der djb fordert weiter, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Selbstständige, Beschäftigte in Minijobs sowie versicherungsfreie Personen wie Beamt*innen, Soldat*innen und Richter*innen auszuweiten. Außerdem bedarf es Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung, beispielsweise eine gleichberechtigte Aufteilung von Anwartschaften während der Ehe und nicht nur im Fall der Scheidung. Soziale Elemente – insbesondere die Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten – sind flächendeckend auszubauen.

Um eine geschlechtergerechte Alterssicherung zu erreichen, muss auch der Gender Pay Gap angegangen werden. Der djb plädiert seit Jahren dafür, Anreize im Sozial- und Steuerrecht für Erwerbstätigkeit von Frauen zu setzen und die entgegenstehenden Anreize, wie Minijobs und Ehegattensplitting abzubauen. Auch die paritätische Verteilung von Sorgearbeit sollte gesetzlich gefördert werden, z.B. indem die sogenannten Partnermonate beim Elterngeld ausgeweitet werden und der Kündigungsschutz nach der Eltern- oder Pflegezeit gestärkt wird. Zudem fehlt es noch immer an der notwendigen Infrastruktur für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen.

In Konzeptionen für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft sowie für ein Wahlarbeitszeitgesetz hat der djb weitere Maßnahmenpakete zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in der Erwerbsarbeit entwickelt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Juristinnenbund e.V.
Kronenstr. 73
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 443270-0
Telefax: +49 (30) 443270-22
http://www.djb.de

Ansprechpartner:
Deutscher Juristinnenbund e.V.
Telefon: +49 (30) 4432700
E-Mail: geschaeftsstelle@djb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel