VKU zu Entwurf Änderung EnSIG und EnWG

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist eine deutliche Verbesserung zum Status Quo.

Damit soll das Preisanpassungsrecht zur Weitergabe der Mehrkosten aus der Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage an alle Gaskunden und der Gasbeschaffungsumlage in der gasbasierten Fernwärmeversorgung geregelt werden. Das bedeutet für Stadtwerke mehr Rechtssicherheit, insbesondere durch die neuen Regelungen zu Fristen und Festpreisverträgen. Das ist gut.

Bislang waren Kunden von (Gas-)Festpreisverträgen und Kunden von aus Gas erzeugter Fernwärme von der Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage ausgenommen, die Umlage wäre also von weniger Kunden geschultert worden. Zudem hätte das die Versorger vor gewaltige finanzielle Probleme gestellt, weil sie selbst die Umlage an die Vorlieferanten hätten bezahlen müssen, ohne sie in ihrer Preisbildung abzubilden. Insofern ist die Bereitschaft des in der Sache federführenden Bundeswirtschaftsministeriums, EnSiG und EnWG kurzfristig und sachgerecht anzupassen, sehr zu begrüßen. Weiteren Gesprächsbedarf sehen die kommunalen Unternehmen dennoch zu gasbasierten Stromlieferverträgen. Denn für die bereits nach diesen Verträgen über die Börse vermarkteten Strommengen besteht keine Möglichkeit, die Umlagekosten abzuwälzen. Regelungsbedürftig ist zudem noch die im Entwurf fehlende Weitergabemöglichkeit der Gasspeicherumlage in der gasbasierten Fernwärmeversorgung. 

Unabhängig hiervon wäre es allemal besser gewesen, von Anfang an die Gaswiederbeschaffungskosten durch den Staat zu finanzieren statt diese Kosten an die Bevölkerung weiter zu reichen und dann dort komplizierte Entlastung zu organisieren. Wenn dies aber von der Regierung nicht gewollt ist, bleibt es notwendig, handwerkliche Mängel zu korrigieren. Das geschieht jetzt, das ist gut so.“

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