Chance verpasst, Herr Minister Özdemir

Die deutsche Bundesregierung hat heute erneut ihren GAP-Strategieplan für die kommende Förderperiode ab 2023 bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz kommentiert:

„Die kommende Reform der GAP verfehlt nicht nur die Ziele im Bereich des Klima- und Umweltschutzes, sondern ist auch unsozial und bietet für viele Bäuerinnen und Bauern keine klare Zukunftsperspektive. Minister Özdemir hatte nach der Bundestagswahl die reale und große Chance, die Fehlentscheidungen seiner Vorgängerin zu korrigieren und die GAP ökologischer und gerechter zu machen. Dies hat er klar versäumt.“

Martin Schulz ergänzt seine deutliche Kritik um die folgenden Forderungen:

„Die Komplexität der GAP ist nicht mehr zu vermitteln. Das gilt von der Praxis über die Beratung und Verwaltung bis in die Politik. Mit der kommenden Reform 2027 muss daher ein komplett neues und nachvollziehbares System aufgesetzt werden. Ziel dieses Systems muss eine gerechte Entlohnung von Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen sein. Das AbL-Bonussystem und die Gemeinwohlprämie des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) liefern hierfür eine hervorragende Grundlage. Minister Özdemir wäre daher gut beraten, wenn er diese Modelle zum Ausgangspunkt der im Koalitionsvertrag vereinbarten Erarbeitung eines neuen Konzeptes für die GAP machen würde, welches im kommenden Jahr vom BMEL vorgestellt werden soll. Die jährlichen Anpassungsmöglichkeiten der bald beginnenden Förderperiode müssen genutzt werden, um den grundlegenden Umbau der GAP einzuleiten. Konkret bedeutet dies, das Budget der Öko-Regelungen stückweise anzuheben, eine zusätzliche Öko-Regelung für die Weidehaltung von Milchkühen einzuführen und für eine zielgerichtete Verteilung der Mittel der sogenannten Basisprämie, z.B. durch eine deutliche Erhöhung der Umverteilungsprämie für kleine und mittlere Betriebe, zu sorgen.“

Hintergrundinformationen:
Die Bundesregierung hatte erstmalig am 20.02.2022 ihren GAP-Strategieplan bei der Europäischen Kommission eingereicht. Am 20.05.2022 übersandte diese, im sogenannten „Observation Letter“, wiederum Anmerkungen zum Plan, stellte „eindeutige Mängel“ fest und forderte Nachbesserungen. Anstatt diese Steilvorlage für eine progressive Anpassung der GAP aufzunehmen, beschränkte sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf das absolut notwendige Minimum an Anpassungen. Von einer Genehmigung des jetzt erneut eingereichten Strategieplanes muss alleine aufgrund des viel zu engen Zeitplanes und des über Jahre verschleppten Prozesses des BMEL ausgegangen werden.

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