„Sozialkassenverfahren im 21. Jahrhundert“

Sozialkassenverfahren haben auch hundert Jahre nach ihrer Entstehung nichts an Bedeutung verloren. Sie sind ein zukunftssicheres System und Musterbeispiel funktionierender Sozialpartnerschaft, das die Anforderungen des 21. Jahrhunderts erfüllt. Das ist das Ergebnis des 10. Tarifsymposiums der Bauwirtschaft in Berlin. Es widmete sich dem Thema „Sozialkassenverfahren im 21. Jahrhundert“. Mehr als 110 Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Tarifvertragsparteien folgten der Veranstaltung, die pandemiebedingt erstmals zugleich in Präsenz stattfand und virtuell aus der Vertretung des Landes Hessen in Berlin übertragen wurde. Auch diesmal war SOKA-BAU, die Sozialkassen der Bauwirtschaft, Ausrichter des Tarifsymposiums.

Zur Eröffnung verwies SOKA-BAU-Vorstandsmitglied Gregor Asshoff auf den Wert der Tarifautonomie. Sie sei unverzichtbarer Garant dafür, dass es gelinge, die Sozialkassenverfahren zukunftssicher zu gestalten. Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, betonte in ihrer Begrüßung, dass in Zeiten schwerer Krisen Erfolgsmodelle wie die Sozialkassenverfahren dringender denn je gefragt seien. Die Gesellschaft brauche dafür starke Sozialpartner.

Entstanden waren die Sozialkassenverfahren im Jahr 1921. Prof. Dr. Daniel Klocke von European Business School (EBS) in Wiesbaden würdigte diesen Anlass, zu dem SOKA-BAU u.a. ein Sonderheft der Zeitschrift Soziales Recht beigetragen hatte, mit einem historischen Abriss ihrer wechselvollen Gründerzeit. Das System der Sozialkassen, das eng mit der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik verknüpft sei, könne Krisen trotzen, resümierte Klocke seinen Rückblick.

Prof. Dr. Daniel Ulber (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) charakterisierte das Urlaubskassenverfahren als Ausfluss besonders starker Selbstorganisation und historisch gewachsenes Modell der Bauwirtschaft, dessen Zielrichtung – Interesse an stabilen, konfliktfreien Arbeitsverhältnissen – auch auf andere Branchen übertragbar sei. Die Saisonkurzarbeit belege beispielhaft, wie tarifvertragliche und gesetzliche Leistungen erfolgreich miteinander kombiniert werden könnten. Sollten witterungsbedingte Probleme infolge des Klimawandels künftig auch außerhalb des bisherigen Schlechtwetterzeitraumes auftreten, müssten die Tarifvertragsparteien dies als Aufgabe der Tarifautonomie begreifen und die Folgeprobleme solidarisch lösen. Eine finanzielle Förderung durch den Staat sei dann wünschenswert, da Bauen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleibe.

Das Berufsbildungsverfahren der Bauwirtschaft charakterisierte Prof. Dr. Michael Heister (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg / Bundesinstitut für Berufsbildung) als etabliertes Modell für Fachkräftenachwuchs und Wissensmanagement. Es habe Vorbildfunktion für andere Branchen und trage zur Bewältigung des Fachkräftemangels bei. Heister lobte die Initiative „Berufsstart Bau“, mit der die Ausbildungsfähigkeit von sozial benachteiligten Jugendlichen verbessert wird, und die überbetrieblichen Ausbildungsstätten (ÜBS) der Bauwirtschaft. Als „dritter Lernort“ für die Ausbildung übernähmen sie Ausbildungsinhalte, die gerade von kleinen und mittlere Unternehmen nicht erbracht werden könnten. Dazu wünschte sich Heister weitere Initiativen für den Bereich der beruflichen Weiterbildung. Prof. Dr. Christian Rolfs (Universität zu Köln) rundete mit seinem Überblick über die weite Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Gemeinsamen Einrichtungen die Betrachtung der einzelnen Sozialkassenverfahren ab.

In der anschließenden Podiumsdiskussion nahmen die Vertreter der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft die Hinweise der Wissenschaft auf. Jutta Echterhoff-Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, stellvertretend für die Arbeitgeberverbände, und Antonius Allgaier, Hauptabteilungsleiter Politik und Grundsatzfragen der IG Bauen-Agrar-Umwelt, stellvertretend für deren Bundesvorsitzenden Robert Feiger, diskutierten mit den Bundestagsabgeordneten Bernd Rützel (SPD), Wilfried Oellers (CDU/CSU), Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) und Carl-Julius Cronenberg (FDP) über Zukunftsoptionen der Sozialkassenverfahren. So könne die mit dem Rentenpaket III vorgesehene obligatorische Rentenabsicherung von (Solo-) Selbständigen auch durch branchenspezifische und passgenaue Versicherungsprodukte von SOKA-BAU erfolgen, wenn der Gesetzgeber ein „opt-out-Recht“ vorsehe.

Am Nachmittag referierte Dr.-Ing. Alexander Rieck (Fraunhofer Institut für Arbeitswissenschaft und Organisation / Architekturbüro LAVA) über „Visionäre Architektur in der Stadt des 21. Jahrhunderts – Anforderungen an die Bauwirtschaft“. Rieck warb im Spannungsfeld von Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie für ein neues Verständnis von Planen und Bauen. Was das für die Bauausführung bedeuten würde, wurde in einer von Paul Lichtenthäler moderierten Podiumsdiskussion mit Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Jutta Echterhoff-Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) und Christian Beck, Abteilungsleiter Bauwirtschaft im Bundesvorstand der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), abschließend debattiert.

Über SOKA-BAU

Unter dem Dach von SOKA-BAU (Wiesbaden) sind zwei gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.) vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Aufgaben der ULAK sind die Sicherung von Urlaubsansprüchen und die Finanzierung der Berufsausbildung. Die ZVK bietet allen Beschäftigten der Baubranche eine überbetriebliche zusätzliche Altersversorgung.

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