Das war eine neue Dimension des Angriffs auf den Mietspiegel

„Wir sind erleichtert, dass das Kammergericht die Ausschreibung des Mietspiegels als rechtmäßig bestätigt und damit auch diesem Angriff auf den Mietspiegel ein Ende gesetzt hat“, kommentiert Wibke Werner, die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins die heutige Entscheidung des Kammergerichts. Das Regensburger Institut EMA hatte die Ausschreibung zu den Berliner Mietspiegeln 2023 und 2025 angegriffen mit dem Argument, mit der in der Ausschreibung geforderten Tabellenmietspiegel-Methode würde die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels nicht möglich sein. „Dahinter dürften sich aus unserer Sicht vor allen Dingen wirtschaftliche Interessen des Instituts verbergen und der Versuch, den Regressionsmietspiegel gegen den Tabellenmietspiegel auszuspielen“, meint Wibke Werner. Argumente, weshalb die Regressionsmethode vorzugswürdig sein soll, konnten bislang nicht überzeugen. Schließlich werden beide Methoden als anerkannte Methoden zur Erstellung von Mietspiegeln in der Mietspiegelverordnung genannt, die vor einigen Monaten in Kraft getreten ist.

Klar ist aber auch, dass der Angriff auf die Ausschreibung des Mietspiegels eine neue Dimension darstellt, Denn trotz der heutigen positiven Entscheidung des Kammergerichts konnte der Angriff insofern Schaden anrichten, als die regulären Arbeiten an dem neuen Mietspiegel ausgebremst wurden und ein qualifizierter Mietspiegel nicht mehr rechtzeitig veröffentlicht werden kann. Deshalb muss nun der Ausweg über einen einfachen Verbändemietspiegel gewählt werden, um die zeitliche Lücke zu schließen.

„Die wiederholten Angriffe auf den Berliner Mietspiegel zeigen die Streitanfälligkeit von Mietspiegeln, die daraus resultieren, dass es sich bei der ortsüblichen Vergleichsmiete um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt und auch die Erstellungsmethoden viel Raum für Auslegung bieten“, so Werner. „Ein Mietpreisdeckel mit klar definierten Obergrenzen wäre deutlich weniger streitanfällig. „Vielleicht muss das System der ortsüblichen Vergleichsmiete in Zukunft insgesamt hinterfragt werden und ggf. nach neuen Methoden gesucht werden, um der Funktion gerecht zu werden, die Mietspiegel eigentlich haben sollten: die eines Befriedungsinstruments.

 

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