Staatliche Zufallsgewinne: Steuermehreinnahmen jetzt zur faktischen Entlastung nutzen und faire Bedingungen für Erneuerbaren Solidaritätsbeitrag schaffen

Bundesfinanzminister Christian Lindner nahm heute die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung entgegen. Der Staat darf trotz sinkender Wirtschaftsleistung mit deutlichen Mehreinnahmen rechnen. Das Geld sollte nun dringend zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen genutzt und der Solidaritätsbeitrag der Erneuerbaren Energien im Rahmen der EU-Vorgaben fair und ausgewogen gestaltet werden, fordert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE).

„Der Arbeitskreis Steuerschätzung geht von zusätzlichen Steuereinnahmen in neunstelliger Höhe aus. Diese erheblichen Steuermehreinnahmen beruhen zu großen Teilen auf der aktuell sehr hohen Inflation von 10 Prozent, unter der die Menschen in Deutschland leiden – vor allem diejenigen aus einkommensschwachen Haushalten. Diese sollten jetzt auch unter Zuhilfenahme dieser staatlichen Zufallsgewinne entlastet werden,“ so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

 Laut der Analyse des Arbeitskreises waren bereits im Zeitraum von Januar bis September 2022 die Steuereinnahmen um 9,7 Prozent gestiegen. Gegenüber der letzten Prognose vom Mai geht der Arbeitskreis Steuerschätzung für die Jahre 2022 bis 2026 nun von Mehreinnahmen in Höhe von rund 126,4 Milliarden Euro aus. Und das trotz des vom ifo-Institut prognostizierten Wirtschaftsabschwungs von 0,2 bis 0,4 Prozent in den Winterhalbjahren 2022.

 „Die sprudelnden Steuereinnahmen müssen dafür verwendet werden, Bürger*innen und Unternehmen in der Krise tatsächlich zu entlasten. Auch das gut gefüllte EEG-Umlage-Konto kann zur Entlastung beitragen. Das schafft Luft, um die weitere Refinanzierung in Ruhe zu beraten. Unausgegorene Vorschläge, wie die aktuell vorliegenden zur Strompreisbremse, die einen Investitionsstopp bei den Erneuerbaren verursachen, sind zurückzunehmen. 

 Die Branche der Erneuerbaren Energien will einen angemessenen Solidaritätsbeitrag in der Krise leisten, aber hierbei darf es keine Schlechterstellung der Erneuerbaren gegenüber den fossilen Energien geben, und es braucht endlich Investitionssicherheit. Ein entsprechender Rahmen muss sorgsam im Rahmen der EU-Möglichkeiten abgewogen werden. 

 Der BEE hat seine Kritik an den vorliegenden Vorschlägen deutlich gemacht und eine steuerliche Lösung, wie für Mineralölkonzerne vorgesehen, ins Spiel gebracht. Andererseits braucht es eine Investitionsoffensive für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und angemessene Investitionsrahmenbedingungen, die gestiegene Kosten in den Lieferketten sowie den hohen Liquiditäts- und Kreditbedarf berücksichtigen“, so Simone Peter abschließend.

Über Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.

Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 275817-00
Telefax: +49 (30) 275817020
http://www.bee-ev.de

Ansprechpartner:
Adrian Röhrig
Telefon: +49 (30) 2758170-16
E-Mail: presse@bee-ev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel