Gütegemeinschaft Kupferrohr mit neuer Geschäftsführung

Nach längerer Vakanz ist nun die Nachfolge in der Geschäftsführung der Gütegemeinschaft Kupferrohr e.V. geregelt: seit September 2022 hat der Kupferverband mit seinem Team die Geschäfte und das Verbandsmanagement der Gütegemeinschaft übernommen.

Dazu wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen beiden Verbänden geschlossen, der die künftige Zusammenarbeit regelt. Im Vorstand der Gütegemeinschaft sind mit Wahl vom 11. Oktober 2022 Roland Müller, Wieland-Werke AG (Vorsitz), Martin Gerlach, HME Copper Germany GmbH, sowie die Firma IBP. Die Geschäftsführung obliegt Michael Sander, Kupferverband.

Traditionell beschäftigt sich der Kupferverband im Rahmen der Aktivitäten rund um das Bauwesen auch mit dem Bereich Hausinstallation bzw. dem Einsatz von Kupferrohren- und Fittings. Aufgrund der bereits seit langem bestehenden intensiven Zusammenarbeit beider Verbände u.a. auch in der Entwicklung von Lehrmaterialien wie dem sogenannten „Lernprogramm“ für Auszubildende des SHK-Handwerks, ist die Übernahme der Geschäftsführung  eine konsequente Entwicklung.

Sicherstellung von Qualität durch das Gütezeichen System Kupferrohr

Als Institution für Qualitäts und Gütesicherung wurde die Gütegemeinschaft Kupferrohr e.V. 1968 gegründet. Die Gütesicherung einer Gütegemeinschaft im Rahmen des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. bedeutet dabei eine höchst anspruchsvolle technische Produktprüfung, die Pflege des Gütegedankens und eine verlässliche Kennzeichnung von Waren und Leistungen zum Schutz des Verbrauchers. Erzeugnisse, deren Güte nach den Gütebedingungen gesichert ist, werden mit dem Gütezeichen System Kupferrohr gekennzeichnet. Die Gütegemeinschaft Kupferrohr e.V. sichert dabei die Güte von Kupferrohren und Zubehörmaterialien für die Kupferrohrinstallation (Fittings, Lote, Flussmittel usw.). Die technischen Kriterien sind in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegt. Ein interner Güteausschuss mit ausgewiesenen Experten  ist zudem für die Güte- und Prüfbestimmungen zuständig und überrwacht die Einhaltung der festgelegten Kriterien. 

Normgerecht gekennzeichnete Materialien unterliegen zwar ohnehin einer weitgehenden Qualitätskontrolle beim Hersteller, gütegesicherte Materialien werden aber darüber hinaus nicht nur strengen Prüfungen im Rahmen der Gütebestimmungen unterzogen, sondern die Hersteller unterwerfen sich zusätzlich der Fremdüberwachung.

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