Forderung nach Rechtsanspruch für Ausgleich von Einnahmeverlusten

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. fordert im Rahmen der heutigen Sonder-Verkehrsministerkonferenz einen Rechtsanspruch der Busunternehmen, der den Ausgleich der Einnahmeverluste gesetzlich regelt und sicherstellt. Es bedarf klarer gesetzlicher Regeln auf Bundes-, zumindest aber auf Landesebene, damit das geplante Deutschlandticket überall, zeitgleich und unter den gleichen Bedingungen eingeführt werden kann.

Während Bund und Länder weiterhin über die Finanzierung des Deutschlandtickets streiten, sind wichtige Fragen noch immer nicht geregelt. Bund und Länder müssen nicht nur eine Nachschusspflicht zeitnah rechtsverbindlich vereinbaren, sondern auch einen garantierten Verlustausgleich für die Verkehrsunternehmen. Zudem müssen diese Zahlungen auch beihilferechtlich korrekt an die Unternehmen geleistet werden.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte dazu heute in Berlin: „Das geplante Deutschlandticket wird zu einem elementaren Systemwechsel im ÖPNV führen, mit weitreichenden finanziellen und strukturellen Folgen. Das darf aber nicht dazu führen, dass Bund und Länder ein mögliches Finanzierungsdelta von oben nach unten auf die Aufgabenträger und Unternehmen abwälzen oder die Busunternehmen die finanziellen Verluste durch das verbilligte 49EuroTicket selber tragen müssen.“

Durch das geplante Deutschlandticket werden den Busunternehmen von der Politik erhebliche Teile der Fahrgeldeinnahmen genommen, ohne dass ein vollständiger Ausgleich garantiert ist. Deshalb muss vor Einführung des Deutschlandtickets nicht nur die Finanzierung durch Bund und Länder sichergestellt werden, sondern auch ein Rechtsanspruch der Unternehmen auf vollständigen Ausgleich gesetzlich geregelt werden, der den Ausgleich der Einnahmeverluste bei den Unternehmen sicherstellt. Dies ist nach der einschlägigen EU-Verordnung nur über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag und sogenannte allgemeine Vorschriften möglich. Letztere müssen entweder auf Bundes- oder zumindest auf Landesebene erlassen werden, sonst landet das Finanz- und Umsetzungsrisiko bei den ohnehin schon klammen Kommunen. Kommunen und Unternehmen werden mit der Umsetzung und dem drohenden Finanzierungsdelta allein gelassen und es droht ein Flickenteppich. 

Leonard mahnt deshalb an: „Es kann nicht sein, dass in der derzeitigen Energie- und Wirtschaftskrise die absehbaren, erheblichen Fahrgeldverluste aus dem Deutschlandticket den Busunternehmen nicht rechtsverbindlich ausgeglichen werden. Die Existenzen familiengeführter Betriebe werden aufs Spiel gesetzt, wenn nicht zeitnah eine verbindliche beihilferechtliche Regelung auf Bundes- oder zumindest Landesebene gefunden wird, die auch die eigenwirtschaftlichen Verkehre einschließt. Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass Bund und Länder den Verbraucher:innen gemeinsam ein Geschenk überreichen, Risiken und Nebenwirkungen aber nach „unten“ auf Kommunen und Unternehmen abwälzen. Hier machen wir nicht mit! “

Über den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen von rund 3.000 privaten und mittelständischen Unternehmen aus den Bereichen Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 24089-300
Telefax: +49 (30) 24089-400
http://www.bdo.org

Ansprechpartner:
Till Dreier
Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 24089-300
E-Mail: till.dreier@bdo.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel