Aufgaben von Anfang an transparent machen
Sieglinde Ludwig, Leiterin der Abteilung "Gesundheit im Betrieb" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sagt: "In vielen Fällen werden die Pflichten, die den Arbeitsschutz betreffen, versteckt im Arbeitsvertrag weitergereicht." So bleibe zwar die vorgeschriebene Schriftform gewahrt, ideal sei das jedoch nicht. Ludwig empfiehlt: "Aus Transparenzgründen sollten Unternehmen die Aufgaben von Führungskräften unabhängig vom Vertrag schriftlich regeln." Am besten sei es, wenn diese bereits in der Stellenausschreibung stehen würden. Zu den Aufgaben, die Führungskräfte im Arbeitsschutz übernehmen, gehört die Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden mögliche physische und psychische Gefährdungen und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ermittelt. Führungskräfte müssen darüber hinaus Beschäftigte über diese Gefährdungen unterrichten und im sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln sowie zu Arbeitsabläufen unterweisen.
Austausch mit erfahrenen Führungskräften fördern
Damit Führungskräfte ihren Pflichten sachgerecht nachkommen, sollten Unternehmen ihnen frühzeitig Fortbildungen anbieten. Dort lernen sie zum Beispiel alles über die Organisation von betrieblichem Arbeitsschutz und wie sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Unfallkassen veranstalten regelmäßig Seminare und Workshops für Führungskräfte.
Idealerweise werden Neulinge in ihrer Einarbeitungsphase zudem von einer erfahrenen Führungskraft unterstützt. Hierfür bieten sich Mentoring-Programme an.
Über "top eins"
"top eins" bietet praxisrelevante Informationen und Tipps für Führungskräfte im öffentlichen Dienst. Das Magazin erscheint viermal im Jahr und wird von bestimmten Unfallkassen kostenfrei an die bei ihnen versicherten Einrichtungen geschickt. Weitere Interviews, Hintergrundartikel und Neuigkeiten zu spannenden Themen erhalten Führungskräfte auf topeins.dguv.de .
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