Entzug der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Cannabis Konsum

Bei nahezu täglichem Konsum von Cannabis ist regelmäßig von fehlender Fahreignung auszugehen. In einem solchen Fall sei der Führerschein zwingend zu entziehen, entschied laut ARAG das Verwaltungsgericht Trier. Eine dem entgegenstehende Wiedererlangung der Fahreignung komme erst bei Nachweis einer mindestens einjährigen Betäubungsmittelabstinenz in Betracht (Az.: 1 L 3014/22).

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