Kinderohren sind empfindlich – worauf man beim Spielzeugkauf achten sollte

Gut gemeint, aber schnell ein Fehlkauf: Spielzeug für Babys und kleine Kinder. Weihnachtsgeschenke wie Rasseln, Quietschetiere, Musikinstrumente, Spielcomputer und Co. können schnell Lautstärken von bis zu 100 Dezibel erreichen und das Gehör der Jüngsten gefährden. Denn nicht alles, was auf den Wunschzetteln steht und im Handel angeboten wird, erfüllt auch die notwendigen Ansprüche an die Sicherheit und die Gesundheit der Kleinen. Außer Herkunft, Verarbeitung und Materialzusammensetzung sollte immer auch die Geräuschentwicklung bei der Auswahl des Spielzeugs beachtet werden. Darauf verweisen Hörakustiker und Hörexperten der Fördergemeinschaft Gutes Hören.

Messungen haben gezeigt, dass eine Babyrassel nahe am Ohr Lautstärken von über 90 Dezibel erzeugen kann. Das entspricht dem Geräuschpegel in Diskotheken oder einem Martinshorn aus zehn Metern Entfernung. Quietsche-Enten oder Trillerpfeifen bringen es in unmittelbarer Ohrnähe sogar auf bis zu 130 Dezibel – so laut ist ein startender Düsenjet. Schallpegel dieser Größenordnung markieren die Schmerzschwelle des Gehörs und Hörschäden sind schon bei kurzer Einwirkung möglich. Kinderohren sollten daher grundsätzlich von derartigen Geräuschquellen ferngehalten werden.

Der Schutz des kindlichen Gehörs ist auch deshalb so wichtig, weil frühkindliche Hörschäden, ob angeboren oder durch äußerliche Einwirkungen verursacht, den Spracherwerb und damit die gesamte Entwicklung der Kinder beeinträchtigen. Gerade Kleinkinder können dem Lärm oft nicht selbstständig aus dem Weg gehen oder sich dazu mitteilen. Auch bei Kindergarten- und Schulkindern bleiben Hörschwächen nicht folgenlos: schlechtere Lernleistungen und Konzentrationsstörungen können daraus resultieren. Umsicht, Vorsorge und Schutz durch die Erwachsenen sind daher von allergrößter Bedeutung.

Bei der Auswahl geeigneter Spielzeuge sollte deshalb genau darauf geachtet werden, welche Lautstärken sie erzeugen. Nicht zu empfehlen sind Spielsachen mit dem Warnhinweis „von den Ohren fernhalten“ – Kinder könnten diese Verhaltensregel allzu leicht vergessen oder einfach nicht beachten. Auch unterschiedliche Prüfsiegel decken häufig nicht alle Bereiche einer ausreichenden Produktsicherheit ab. In der für das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) zuständigen EU-Spielzeugrichtlinie sind keine konkreten Grenzwerte für geräuscherzeugende Spielsachen festgelegt. Produkte sollen lediglich so beschaffen sein, dass sie dem Gehör von Kindern nicht schaden.

Verbraucherschützer und Hörexperten empfehlen daher, Spielzeuge vor dem Kauf selbst zu prüfen und auszuprobieren oder sich von einem Verkäufer vorführen zu lassen. Denn was für Erwachsene zu laut ist, ist es für Kinderohren erst recht, da sie durch ihr geringeres Gehörgangsvolumen erheblich lautere Höreindrücke haben. Während ihrer Entwicklung hören die Kleinen ohnehin anders als Erwachsene, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)* hervorhebt. Vor allem das Erkennen und die räumliche Zuordnung von Geräuschquellen muss in den ersten Lebensjahren erst noch gelernt werden. Räumliches und selektives Hören ist eine Fähigkeit des Hörzentrums im Gehirn. Dadurch können sich Menschen orientieren, auf Gefahren reagieren und Nutzschall wie Sprache von Störgeräuschen unterscheiden und das jeweils Wichtige erkennen und heraushören.

Für Fragen zum Lärmschutz oder vorsorgliche Hörtests auch bei Kindern sind die Partnerakustiker der Fördergemeinschaft Gutes Hören die richtigen Ansprechpartner. Sie verfügen zum Teil über pädakustische Zusatzqualifikationen oder können an die entsprechenden Experten verweisen. Die FGH-Mitglieder bieten das gesamte Leistungsspektrum vom kostenlosen Hörtest über Beratungen zum Thema Hören bis zur individuellen Anpassung von Hörsystemen auch für Kinder. Sie informieren außerdem über neueste Trends und technische Entwicklungen. Zu erkennen sind sie am Ohrbogen mit dem Punkt. Einen Fachbetrieb in der Nähe findet man unter www.fgh-info.de

*Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.kindergesundheit-i…

Quellennachweis: "FGH"

Über die Fördergemeinschaft Gutes Hören GmbH

Bessere Kommunikation und mehr Lebensqualität durch moderne Hörakustik – die Fördergemeinschaft Gutes Hören informiert bundesweit und vermittelt Hörexperten

Deutschlandweit gehen Experten von rund 15 Millionen Menschen aus, die nicht mehr einwandfrei hören. Wer aktiv etwas dagegen unternimmt, kann ohne größere Einschränkungen am täglichen Leben, das von Hören und Verstehen geprägt ist, teilnehmen. Tatsächlich sind es aber nur rund 3 Millionen Menschen, die mit der modernern Hörakustik ihre Höreinschränkungen kompensieren.

Das sind viel zu wenig, sagen einstimmig die Fachleute aus Medizin und Hörakustik. Denn ein eingeschränktes Hörvermögen bleibt für die Betroffenen meistens nicht ohne Folgen. Die häufigen Missverständnisse führen zu Konflikten und schließlich zu Stress und Versagensängsten. Die Ursachen liegen in den meisten Fällen in schleichenden Verschleißerscheinungen des Innenohres. Diese lassen sich mittels moderner Hörakustik kompensieren.

Die Fördergemeinschaft Gutes Hören (FGH) betreibt deshalb im Rahmen gesundheitlicher Vorsorge bundesweit Aufklärungsarbeit über gutes Hören und organisiert zusammen mit ihren Partner-Akustikern Informations- und Hörtest-Aktionen. Die FGH versteht sich als Ratgeber für Menschen mit Hörminderungen und deren Angehörige sowie für alle Menschen, die an gutem Hören interessiert sind. Auch für Fachleute und Journalisten ist die FGH eine wichtige Anlaufstelle, wenn es um Informationen rund ums Hören und um die Hörakustik geht.

Freiwillige Mitglieder in der Fördergemeinschaft Gutes Hören sind Meisterbetriebe für Hörakustik in ganz Deutschland. Das gemeinsame Ziel der FGH-Partner ist es, Menschen mit Hörproblemen wieder zu gutem Hören zu verhelfen. Voraussetzung dafür ist die Stärkung des Hörbewusstseins in der Öffentlichkeit. Dazu zählt auch die Bedeutung guten Hörens für die individuelle Lebensqualität. Wer gut hört, kann aktiv und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Hören bedeutet nicht nur besser verstehen, sondern auch besser leben.

Das große Hörportal www.fgh-info.de bietet einen umfassenden Überblick zum Thema. Dort können auch weiterführende Informationen bestellt und schnell ein FGH-Partner in Wohnortnähe gefunden werden. So einzigartig wie das Hören des Einzelnen, so individuell ist auch die persönliche Beratung. Wer sich für gutes Hören und die moderne Hörsystemanpassung interessiert, sollte das Gespräch mit seinem FGH-Partner suchen. Die Mitgliedsbetriebe der Fördergemeinschaft stehen für eine große Auswahl von Hörlösungen, faire und umfassende Beratung und höchste Qualität. Die Partnerbetriebe der Fördergemeinschaft Gutes Hören sind am gemeinsamen Zeichen, dem Ohr-Symbol zu erkennen.

Fördergemeinschaft Gutes Hören im Internet:
www.fgh-info.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Fördergemeinschaft Gutes Hören GmbH
Königstraße 52
30175 Hannover
Telefon: +49 (511) 76333666
Telefax: +49 (511) 76333667
http://www.fgh-info.de

Ansprechpartner:
Karsten Mohr
PR
Telefon: +49 (511) 763336680
E-Mail: presse@fgh-info.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel