Baden-Württemberg: Gesetzentwurf für neuen Vergabemindestlohn

Die SPD in Baden-Württemberg fordert eine höhere Lohnuntergrenze bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Am 21. Dezember brachte sie ihren Vorschlag für eine Änderung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) in den Landtag ein (Drucksache 17/3521). Sie warf den Regierungsparteien CDU und Grüne vor, das Thema auf die lange Bank zu schieben.

Kernelement des Vorschlags ist die Koppelung des Vergabemindestlohnes an die Einstiegsstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder. Das wären laut dem wirtschaftspolitischen Sprecher Boris Weirauch derzeit 13,13 Euro brutto und hätte den Vorteil, dass die Tarifparteien diesen Lohn bestimmen würden. Gleichzeitig soll das Gesetz schon für Aufträge ab 10.000 Euro gelten, nicht wie bisher ab 20.000 Euro. Eine Kontroll- und Berichtspflicht für die Kommunen ist außerdem vorgesehen.

Die Regierungsparteien warnten vor einem mehr an Bürokratie, da die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen schon jetzt zu wünschen übrigließe. Laut Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut arbeite die Regierung an einer Novelle, die „rechtssicher, schlank und bürokratiearm“ sei.

Der Gesetzesvorschlag wurde in den Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Quelle:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vergabe24 GmbH
Universitätsring 6
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 12260131
http://www.vergabe24.de

Ansprechpartner:
Oxana Ponomareva
Online-Marketer
Telefon: 0345 12260135
E-Mail: redaktion@vergabe24.de
Dr. Sabine Rittweger
Standortleiterin
Telefon: 0345 12260134
E-Mail: sabine.rittweger@vergabe24.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel