2023: Ein Jahr für die Pflege?!

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) blickt in diesem Jahr auf 120 Jahre Pflegeberufspolitik und heute auf 50 Jahre DBfK zurück. Das Doppeljubiläum ist für DBfK-Präsidentin Christel Bienstein Anlass, um wirksame pflegepolitische Reformen für das Jahr 2023 zu fordern.

„Vor 120 Jahren gründete Agnes Karll unsere Vorgängerorganisation, die Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands, weil sie sich für die Pflege als Beruf stark machen wollte. Seit 50 Jahren gehen wir als DBfK Agnes Karlls Weg weiter“, so Bienstein. „Unser Jubiläumsjahr muss aber nicht nur für uns, sondern für die Menschen in Deutschland ein Jahr der Pflege werden. In den letzten Monaten hat sich die Situation weiter zugespitzt und gezeigt, wie fragil die Gesundheitsversorgung in unserem Land ist und zwar vor allem deshalb, weil wir nicht genügend Pflegepersonal haben. Wir fordern deshalb vom Bundesgesundheitsminister mutige Reformen im Gesundheitswesen.“

Trotz ambitionierter Maßnahmen im Koalitionsvertrag ist aus Sicht des DBfK nach dem ersten Jahr der Ampelregierung noch viel zu wenig umgesetzt. Das nachgebesserte Krankenhauspflegeentlastungsgesetz mit der Regelung zur Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0) ist ein erster richtiger Schritt, es müssen aber weitere Maßnahmen folgen, um die Gesundheitsversorgung zu sichern.

„Wir fordern daher Reformen in allen für die berufliche Pflege wichtigen Bereichen“, so Bienstein. „Es sind die Arbeitsbedingungen, es ist die Pflegebildung, für die wir die konsequente Umsetzung eines schlüssigen und umfassenden Bildungskonzepts für die Pflegeberufe brauchen, es sind die neuen pflegerischen Rollen wie Community Health Nurses und es geht um die Selbstbestimmung im Beruf.“

Dazu formuliert der DBfK acht Forderungen:

  1. Verbesserung der Arbeitsbedingungen mit verlässlicher Dienstplanung, angemessener Bezahlung, Gesundheitsförderung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  2. Leistungsanerkennung und Belastungskompensation durch ein Maßnahmenpaket wie im DBfK-Konzept zum Gratifikationsschein für Pflegende skizziert
  3. Eigenständigkeit in der Feststellung des Pflegebedarfs und der Verordnung von Pflegehilfsmitteln
  4. Einführung des Berufsprofils Community Health Nurse auf Masterniveau mit Zuerkennung der Heilkundeausübung
  5. Stärkung der Selbstverwaltung in der Pflege mit Hilfe von Pflegeberufekammern
  6. Sicherung der primärqualifizierenden Studiengänge durch Förderung der Hochschulen und Bezahlung der Praxiseinsätze
  7. Personelle Stärkung der pflegewissenschaftlichen Studiengänge
  8. Bundeseinheitliche Regelung der Pflegeassistenzausbildung

„Die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Reformen wie die Einführung von Gesundheitskiosken und die Krankenhausreform bieten Möglichkeiten, auch in der Pflege weiterzukommen und unsere Forderungen umzusetzen. Die Zeit drängt – das Jahr 2023 ist daher äußerst bedeutsam, um die gesundheitliche Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern“, bekräftigt Bienstein.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DBfK Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 219157-0
Telefax: +49 (30) 219157-77
http://www.dbfk.de/

Ansprechpartner:
Ivonne Köhler-Roth
Redakteurin Online, Social Media, Print
Telefon: +49 (30) 219157-13
Fax: +49 (30) 219157-77
E-Mail: koehler-roth@dbfk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel