Hinweisgeberschutzgesetz – Wie Unternehmen Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen künftig schützen müssen (Webinar | Online)

Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Voraussichtlich im April 2023 wird es in Kraft treten. Unternehmen müssen ab dann interne Meldestellen einrichten, damit Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen Missstände melden können. Mit dem Gesetz setzt die Regierung die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht um. Was es nun zu beachten gilt und welche Lösungen wir Ihnen bieten können, erfahren Sie in unserem Online-Seminar.

Auf diese Fragen liefern wir Ihnen Antworten:

  • Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und wann tritt es in Kraft?
  • Welche Unternehmen müssen eine Hinweisgebermeldestelle einrichten?
  • Wie richten Unternehmen eine gesetzeskonforme Hinweisgeberstelle ein?
  • Wie muss mit einem Hinweis umgegangen werden? Muss ich auch anonymen Hinweisen nachgehen?
  • Welche Vorteile kann ein Hinweisgebermeldesystem für mein Unternehmen haben?
  • Womit müssen Unternehmen rechnen, die keine interne Meldestelle einrichten?

Referentin/Referent:

Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Steuerrecht
  • zertifizierter Compliance Officer (C.H. Beck)

Alexander Littich, LL.M.

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Betriebswirt (FH) Controlling und Steuern

Anmeldelink:

Hinweise zum Seminar:

  • Plattform: GoToWebinar, keine Software Installation notwendig
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum Seminar.
  • Die Teilnahme ist kostenfrei.
  • Das Seminar ist live und Sie können über einen Chat Fragen stellen.
  • Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten automatisch nach 1-2 Tagen den Link zur Aufzeichnung des Seminars.

Eventdatum: Mittwoch, 15. März 2023 11:00 – 12:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet