Mieterbund: Indexmieten sind kein Nischenproblem

„Indexmieten sind bei Neuverträgen kein Nischenprodukt und gerade teure Modernisierungskosten können sehr wohl auf Mieter:innen umgelegt werden“, stellt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz, klar.  Eine aktuelle Analyse der Beratungen in sechs der größten Mietervereine des Deutschen Mieterbundes hat ergeben, dass der Abschluss von Indexmietverträgen seit 2022 in größeren Städten massiv zugenommen hat. Rund 30 Prozent der neu abgeschlossenen Mietverträge waren indexiert, in Berlin sogar 70 Prozent. „Das Problem des signifikant steigenden Anteils von Indexmietverträgen bei Neu- und Wiedervermietung als Nischenproblem zu bezeichnen, ist eine Fehleinschätzung der aktuellen Lage und der Tatsache, dass insbesondere in den nachgefragten Städten Mieter:innen aufgrund des Wohnraummangels keine Möglichkeit haben, einen Indexmietvertrag abzulehnen,“ so Weber-Moritz.

Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass das Argument, eine Indexmiete habe den Vorteil, dass Modernisierungsmieterhöhungen – anders als bei Nicht-Indexmietverträgen – gesetzlich ausgeschlossen seien, in dieser Pauschalität nicht stimmt. Zwar sind so genannte Luxusmodernisierungen bei einem Indexmietvertrag ausgeschlossen. Allerdings darf der Vermieter alle Maßnahmen, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, auch bei einer Indexmiete vollständig auf Mieter:innen umlegen. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften aus dem Gebäudeenergiegesetz, die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden enthalten, sowie solche aus dem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität. „Leider sind auch Indexmieter:innen nicht vor Modernisierungsmieterhöhungen geschützt. Im Gegenteil, gerade die teure energetische Modernisierung kann in vielen Fällen vollständig auf die Miete umgelegt werden. Aufgrund der Klimaziele im Gebäudebestand ist davon auszugehen, dass verpflichtende Vorgaben zur energetischen Sanierung weiter zunehmen werden,“ kommentiert Weber-Moritz.

Aus einer Potenzial-Analyse des börsennotierten Wohnungskonzerns Vonovia aus dem 1. Quartal 2022 geht hervor, dass das Unternehmen von 140.000 Wohneinheiten im Bestand ausgeht, die für Indexmietverträge in Frage kommen. „Indexmieten sind kein Randproblem, das bald wieder in der Versenkung verschwindet. Viele Vermieter:innen haben das Potential der Indexmieten längst erkannt“, resümiert Weber-Moritz.

Dass bis zum Jahr 2022 auch laut Erfahrung des Deutschen Mieterbundes vergleichsweise selten Indexmietverträge abgeschlossen wurden, liegt insbesondere daran, dass diese bislang nur für Vermieter interessant waren, die eine sanierte Wohnung angeboten haben, deren Miete bereits weit über der Vergleichsmiete lag. In diesen Fällen bot allein der Indexmietvertrag noch die Möglichkeit einer jährlichen, wenn auch in den vergangenen Jahren aufgrund der niedrigen Inflation geringen, Mieterhöhungsmöglichkeit. Haben Mieterinnen und Mieter, die einen Indexmietvertrag abgeschlossen haben, längere Zeit keine Mieterhöhung erhalten, müssen sie nun mit deutlichen Erhöhungen rechnen.  „Wir erwarten vom Gesetzgeber, dass der Abschluss neuer Indexmietverträge verboten und die Mieterhöhungsmöglichkeiten bei bestehenden Indexmietverträgen beschränkt werden“, so Weber-Moritz.

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