BMEL-Pläne zur Beschränkung von an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung

Das Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat heute weitere Details vorgestellt zu einem Gesetzesvorhaben, das Kinder besser vor Werbung für Lebensmittel mit zu hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt schützen soll. Dazu sagt Elisa Kollenda, Referentin für nachhaltige Ernährung beim WWF Deutschland:

„Die vorgestellten Eckpfeiler sind ein Meilenstein auf dem Weg zu einer gesünderen Ernährungsumgebung für Kinder. Der Rahmen umfasst verschiedene Kanäle und Werbeformen wie TV, Radio und Streamingdienste. Gerade Influencer:innen spielen eine wichtige Rolle bei Kindern und Jugendlichen. Auch das Zeitfenster von 6 bis 23 Uhr ist ausreichend breit gefasst. Positiv sind zudem die Ausrichtung an den Nährwertprofilen der WHO und die Bannmeile rund um Kitas, Schulen und Spielplätze. Einen Schritt weiter könnte man dennoch gehen: mit einem generellen Werbeverbot für Junkfoodwerbung zwischen 6 und 23 Uhr.

Werbung beeinflusst nachweislich das Essverhalten von Kindern und Jugendlichen. Kinder essen etwa doppelt so viel Süßigkeiten, aber nur halb so viel Obst und Gemüse wie empfohlen. Mit den schwerwiegenden gesundheitlichen und sozialen Folgen kämpfen sie oft noch als Erwachsene. Diesen Trend müssen wir umkehren, um eine gesündere Ernährungsumgebung für Kinder und Jugendliche zu schaffen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

WWF Deutschland
Reinhardtstr. 18
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 311777-0
Telefax: +49 (30) 311777-603
http://www.wwf.de

Ansprechpartner:
Wiebke Elbe
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 311777-219
E-Mail: wiebke.elbe@wwf.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel