Verschärfte Regeln für das Energielabel

Als die EU im März 2021 ein überarbeitetes Energielabel für einige elektrische Haushaltsgeräte sowie TV-Geräte und PC-Monitore einführte, wurde das überwiegend positiv gesehen. Die bis dahin eher verwirrende Kennzeichnung mit Buchstaben und bis zu drei Pluszeichen dahinter, wich klareren Kategorien: Nur noch die Buchstaben A bis G zeigen die Effizienzklasse an. Und das Label gibt noch weitere Auskünfte, beispielsweise den Energieverbrauch über einen definierten Zeitraum oder eine bestimmte Anzahl von Nutzungen. Das Ziel, den Herstellern einen noch stärkeren Anreiz dafür zu schaffen, ihre Helfer und Unterhalter im Haushalt immer noch energieeffizienter zu machen, war klar. Und tatsächlich gab es auch Fortschritte. Beispielsweise wurde im vergangenen Jahr bei Waschmaschinen bereits die Hälfte des Umsatzes mit Geräten der Effizienzklasse A, also der besten Einstufung, erzielt.

Von einer Einstufung in diese höchste Klasse sind TV-Geräte aktuell weit entfernt. Sie sind bestenfalls in Klasse E angesiedelt, die immer beliebter werdenden OLED-TVs sogar meist in der letzten Einstufung G, bei wenigen Ausnahmen mit einem F-Label.

Brillantere Bilder erfordern mehr Energie

Der auf den ersten Blick vielleicht naheliegende Eindruck, die TV-Hersteller hätten ihre Hausaufgaben in Sachen Energieeffizienz-Steigerung nicht gemacht, trügt allerdings: Konsument:innen, die sich per Fernseher unterhalten lassen wollen, erwarten immer größere, brillantere und detailreichere Bilder und kein flaues Grau in Grau. Dabei stoßen die Entwickler an die Grenzen des technisch Möglichen. Auch wenn inzwischen fast ausnahmslos energieeffiziente LEDs oder ihre organischen Pendants, die OLEDs, bei TV-Displays zum Einsatz kommen, so benötigt es doch immer noch Energie, um Helligkeit zu erzeugen. Und je heller und damit kontrastreicher das Bild sein soll, desto mehr Energie wird benötigt. Auch steigende Detailauflösung, also 4k statt HD oder 8k statt 4k, erfordert aus rein physikalischen Gründen mehr Energie. Hinzu kommt, dass für die Signalverarbeitung Hochleistungsprozessoren im Einsatz sind, die mit ihren intelligenten Berechnungen beispielsweise dafür sorgen, dass sogar Eingangsmaterial mit geringerer Auflösung auf den immer höher auflösenden Displays optimal dargestellt wird. Auch die Rechenpower der Prozessoren gibt es nicht zum Nulltarif. In der Folge erreichen in manchen Fällen gerade die TVs mit der besten Signaloptimierung nur knapp die geforderten Effizienzkriterien, um noch in Klasse G zu landen – und um damit überhaupt in den Verkauf zu dürfen.

Neue Regeln ab dem 1. März 2023

Mit den seit 2021 geltenden Richtlinien für die Energieeffizienz konnten sich die TV-Hersteller noch gut arrangieren, doch nun werden die Regeln verschärft: Ab dem 1. März dieses Jahres gelten neue Höchstwerte für den sogenannten Energieeffizienzindex. Bisher bestehende Ausnahmen für Displays auf Basis von MicroLEDs und die besonders hochauflösenden 8k-Displays fallen weg, eine Bonus-Regelung bei der Bewertung von OLED-Displays ebenfalls. In der Folge werden alle höher auflösenden Displays gleichbehandelt. Während das für die allermeisten 4k-Displays kein KO-Kriterium ist, dürfe die Anwendung des neuen Index für die neuesten Displayarten eine riesige Herausforderung, wenn nicht sogar das Aus bedeuten. Zwar führen TV-Bildschirme mit einer höheren Auflösung als 4k derzeit eher ein Nischendasein, doch gleichzeitig stehen sie für die Weiterentwicklung der Bildschirmtechnologie. Diese wird nun aufgrund von rein physikalisch kaum zu erreichenden EU-Anforderungen ausgebremst.

Entwarnung für den Massenmarkt

Bei 4k-TVs, den aktuell meistverkauften Modellen über 32 Zoll-Bilddiagonale, geben sich die meisten Hersteller weitgehend gelassen in Bezug auf das Erreichen der verschärften Effizienzwerte. Aktuelle und natürlich auch die in diesem Jahr startenden Produkte werden die Vorgaben des Energielabels erfüllen. Auch Konsument:innen und der Handel können entspannt bleiben: TV-Geräte, die die neuen Effizienzkriterien nicht mehr erfüllen, aber vor dem 1. März an den Handel geliefert werden, dürfen weiter abverkauft werden.

„Nachhaltiges Denken ist bei den Herstellern der Consumer Electronics fest verankert. Allerdings steht auch die Steigerung von Qualität und Erlebnis für die Konsumentinnen und Konsumenten in ihrem Fokus. Mehr Energie erfordernde Technologien wie HDR oder die steigenden Anforderungen an die Bildauflösung, wurden bei der Festlegung der Effizienzrichtlinien kaum berücksichtigt, stattdessen wurde ein kontinuierlich sinkender Energieverbrauch postuliert, wie er vor einigen Jahren bei der Umstellung der LCD-Hintergrundbeleuchtung auf LED erreicht wurde, doch solche Technologiesprünge finden nicht ständig statt“, sagt Dr. Sara Warneke, Geschäftsführerin der Branchenorganisation gfu Consumer & Home Electronics. Sie führt weiter aus: „Wenn Vorgaben dazu führen, dass technologischer Fortschritt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht stattfinden kann, dann sollten diese Vorgaben unbedingt den Realitäten angepasst werden.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

gfu Consumer & Home Electronics GmbH
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 509293411
Telefax: +49 (69) 6314036
http://www.gfu.de

Ansprechpartner:
Roland M. Stehle
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (911) 3777900
E-Mail: Stehle@gfu.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel