Gefakte Werbeangebote: Anzeigenbetrug mit der „Kölner Masche“

Mit Tricks versuchen einige Firmen immer wieder, an Werbeaufträge zu kommen. Mit dieser „Kölner Masche“ wollen sie mit Ärztinnen und Ärzten einen kostenpflichtigen und oft wertlosen Anzeigenvertrag abschließen.

Mediziner, die ein „Fake-Abo“ abgeschlossen haben, können sich jedoch dagegen wehren. Alles beginnt mit einem „Cold Call“, einem unerlaubten Werbeanruf in den Praxen, die in der Vergangenheit Anzeigen, etwa in Publikationen von Gemeinden, Städten oder Vereinen, geschaltet hatten. Der Anrufer bezieht sich auf diese Anzeige und suggeriert, für den Verlag zu arbeiten, der diese Publikation herausgibt, und fragt, ob die Praxis in der nächsten Ausgabe wieder dabei sein wolle. Äußert der Angerufene kein Interesse, kündigt der Anrufer ein Fax an, das er unterschreiben und zurückschicken muss, um so die Kündigung des bestehenden Vertrags zu bestätigen.

Möchte man in der nächsten Ausgabe wieder dabei sein, bittet der Anrufer um eine Druckfreigabe für die neue Anzeigenschaltung. Oder er bittet darum, die Richtigkeit der Anschrift zu bestätigen. Man werde hierfür im Anschluss an das Telefonat einen entsprechenden Fax-Vordruck übersenden, den die Praxis unterschrieben zurücksenden müsse.

Subtiler Druckaufbau

In jedem Fall muss alles ganz schnell gehen. Entweder weil die Druckerei schon wartet oder die Kündigungsfrist bereits fast abgelaufen ist. Durch den Zeitdruck will der Anrufer das Opfer davon abhalten, das ihm zugesandte Schriftstück zu überprüfen.

Das angekündigte und oftmals praktisch unleserliche Fax kommt kurz darauf. Tatsächlich ist darin die früher geschaltete Anzeige abgebildet. „Häufig verlassen sich die Praxisinhaber darauf, dass alles seine Richtigkeit habe, schließlich wurde gerade am Telefon alles besprochen“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Heidi Regenfelder in München. Zudem eilt es, und oft genug glauben die Angerufenen das im Telefonat aufgetischte Märchen. Dass die Unterschrift unter das Formular tatsächlich die Annahmeerklärung zum Abschluss eines neuen Anzeigenvertrags ist, der regelmäßig zwei Jahre läuft und pro Jahr mehrere kostenpflichtige Anzeigen beinhaltet, ist nur bei sorgfältiger Lektüre des Dokuments erkennbar.

„Die böse Überraschung kommt als Rechnung einer bis dahin unbekannten Firma in die Praxis. Für eine häufig wertlose und oft überteuerte Gegenleistung. Wenn es diese überhaupt gibt“, sagt Regenfelder. Zahlt das Opfer nicht, kommen Mahnungen und Inkassobüros ins Spiel, die mit einer Verschlechterung der Bonität bei Schufa, Creditreform & Co drohen. Wer nicht reagiert, erhält mitunter einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage, weil die Firmen darauf spekulieren, dass die Praxis dann immer noch nicht reagiert und man so an einen Vollstreckungstitel gelangen kann.

„Betroffene Mediziner sollten die Forderungen niemals bezahlen, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen. Denn der vermeintliche Vertragsabschluss ist erheblichen Einwendungen ausgesetzt, die zur Unwirksamkeit des Vertrags führen“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Regenfelder.

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