Bundes-Vize der CGB/CDA-Arbeitsgemeinschaft kritisiert Sozialwahl-Blockade von ARD und ZDF und fordert die Ausstrahlung von Info-Spots

Peter Rudolph, stellvertretender Vorsitzende der CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft und Mitglied der Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft, hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD sowie dem ZDF vorgeworfen, nur unzureichend über die in diesem Frühjahr anstehenden Sozial­wahlen zu informieren. Er forderte die Sender zur Ausstrahlung von Sozialwahl-Werbespots auf.

Rudolph: „Durch die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung können die Versicherten die Geschicke ih­res Versicherungsträgers mitbestimmen. Dies betrifft auch den Haushalt, der allein bei der Deutschen Ren­tenversicherung Bund 174 Mrd. Euro umfasst und damit mehr als jeder Länderhaushalt.

Die Sozialwahlen sind mit mehr als 52 Millionen wahlberechtigten Versicherten und Rentnern die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Es ist ein Skan­dal, dass ausgerechnet die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und TV-Sender, die sich über die Ge­bühren aller Bürger finanzieren, ihrem Informationsauftrag gegenüber den Wahlberechtigten nicht nachkommen. Einerseits kritisieren sie in ihren Sendungen die niedrige Wahlbeteili­gung bei den Sozialwahlen und verurteilen die sogenannten Friedenswahlen, andererseits leisten sie durch ihre Blockade­haltung selbst einer niedrigen Wahlbeteiligung Vorschub und stellen die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung damit infrage. Wenn bei den letzten Sozialwahlen, die im Jahre 2017 stattgefunden haben, nur rund 30 Prozent der Wahlberechtigten ihr Wahlrecht wahrgenom­men haben, tragen die öffent­lich-rechtlichen Sender hierfür eine erhebliche Mitverantwor­tung.

Da die Sozialwahlen nur alle sechs Jahre stattfinden und überwiegend per Briefwahl durch­geführt werden, wissen viele Versicherte und Rentner nicht von ihrem Wahlrecht und ihren damit verbundenen Einflussmög­lichkeiten. Sie sind daher auf Wahlbekanntmachungen und Informationen angewiesen.“

Die CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft verweist darauf, dass nicht bei allen Sozialversi­cherungsträgern in diesem Jahr Urwahlen stattfinden. Dort, wo sich die vorschlagsberechtig­ten Organisationen bereits im Vorfeld über die zukünftige Sitzverteilung eigen konnten, ent­fällt die Wahlhandlung und es kommt zur soge­nannten Friedenswahl, bei der die vorgeschla­genen Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt gelten.

Bei den großen bundesweit tätigen Sozialversicherungsträgen wie Deutsche Rentenversi­cherung Bund und den gesetzlichen Krankenkassen  Barmer, DAK, HKK, KKH und TK kommt es jeweils zu Urwahlen. Die Wahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ohne ge­sonderte Anforderung per Post. Versandzeitraum ist bei der Deutschen Rentenversicherung Bund der Zeitraum 20. bis 27.April. Wahlberechtigte, die bis zum 11. Mai 2023 noch keine Wahlunterlagen erhalten haben, können noch bis spätestens 19. Mai einen Antrag auf Aus­stellung und Übersendung der Wahlunterlagen stellen. Wahltermin selbst ist der 31.Mai. Bis zu diesem Termin müssen die Wahlbriefe beim Versicherungsträger eingegangen sein.

Die 22 Millionen Wahlberechtigten der Ersatzkrankenkassen müssen nicht von der Briefwahl Gebrauch ma­chen. Sie haben erstmalig auch die Möglichkeit, ihre Stimme online abzuge­ben. Auch hier ist der Stichtag der 31.Mai.

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