Grünhorn begrüßt G-BA-Beschluss: Nutzen von medizinisch verschriebenem Cannabis bestätigt!

Grünhorn, der größte deutsche Anbieter von verschreibungspflichtigem Cannabis, begrüßt den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Verordnung von Medizinalcannabis künftig neu zu regeln. Nach Angaben von Stefan Fritsch, Gründer von Grünhorn, wäre jedoch ein einfacherer Zugang für Patient*innen zu Cannabisrezepten sowie eine unkompliziertere Kostenübernahme möglich und wünschenswert.

Der G-BA hat in seiner Plenarsitzung die neue Arzneimittelrichtlinie Cannabis mit den Stimmen der Krankenkassen, Ärzte und Patientenvertreter einstimmig beschlossen. Diese soll zukünftig bei der ärztlichen Verordnung von medizinischem Cannabis als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Der Vorsitzende des GBA betonte im Rahmen der Entscheidung, dass die Richtlinie sehr nahe am bestehenden Gesetz und dem Willen des Gesetzgebers umgesetzt wurde. 

So bedürfen nur die Erstverordnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten sowie ein grundlegender Therapiewechsel der Genehmigung durch die Krankenkassen. Sofern eine Genehmigung für eine Therapie mit Cannabis bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen des G-BA erteilt worden ist, gilt diese auch weiterhin. Cannabis-Verordnungen im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung. 

Zudem gilt, dass im Rahmen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder bei Beginn einer Cannabistherapie bereits während einer stationären Behandlung zwar eine Genehmigungspflicht besteht, die Prüffrist der Krankenkassen hier aber nur drei Tage beträgt. 

„Grundsätzlich ist der einstimmige G-BA-Beschluss eine Bestätigung für den medizinischen Nutzen von Cannabis, sowohl Blüten als auch Extrakte. Cannabis bleibt laut G-BA-Richtlinie ein unverzichtbares Arzneimittel in der Therapie des Patienten und eine Alternative zu Fertigarzneimitteln,“ betont Stefan Fritsch. „Auch weiterhin werden sich Patienten auf kostengünstige Versandapotheken verlassen müssen, sollte die Kasse die Kosten der Therapie mit Medizinalcannabis nicht übernehmen können. Diese Unterstützung der Patienten wird Grünhorn als Apotheke weiter auf breiter Basis und in hoher Qualität leisten.“

Über Apothekerin Kirsten Fritsch e.K – Grünhorn

Grünhorn vertreibt seit 2019 therapeutisches Cannabis über den eigenen Online-Handel. Die Marke fokussiert sich dabei auf qualitativ hochwertige Cannabisblüten, -kapseln und -extrakte und zählt in diesem Bereich sowohl zu Deutschlands First-Movern als auch führenden Anbietern. Im hauseigenen Labor und in der Entwicklungsabteilung arbeitet Grünhorn konstant an der Verbesserung der Cannabisprodukte und Darreichungsformen sowie an Möglichkeiten zur Verbesserung des Kundenservices. Neben medizinisch verschreibungspflichtigen Cannabisprodukten zählen auch rezeptfreie CBD-Produkte, wie zum Beispiel Öle, Sera, Gele oder Tropfen zum Grünhorn-Sortiment.

Grünhorn ist eine Marke der Schurer Gruppe in Stans, Schweiz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Apothekerin Kirsten Fritsch e.K – Grünhorn
Paunsdorfer Allee 1
04329 Leipzig
Telefon: +49 (341) 566397-77
http://www.gruenhorn.de

Ansprechpartner:
Simon Federle
E-Mail: simon.federle@tresonus.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel