Politik muss Verantwortung für die Krankenhausreform wahrnehmen

Am Donnerstag, 23. März, findet das nächste Treffen zwischen dem Bundesgesundheits- und den Landesgesundheitsministern sowie den Ampel-Fraktionen zur geplanten Krankenhausreform statt. Im Mittelpunkt soll die Einführung von Leistungsgruppen als Instrument von Krankenhausplanung und -finanzierung stehen. Universitätsklinika, kommunale Großkrankenhäuser und Betriebskrankenkassen fordern alle Beteiligten zur konstruktiven Zusammenarbeit auf, um die dringend notwendige Krankenhausreform voranzubringen. Alle Akteure im Gesundheitswesen halten die Reform für zwingend notwendig. BMG, Länder und Regierungsfraktionen haben daher eine gemeinsame Verantwortung für eine erfolgreiche Reform, die den absehbaren demographischen und finanziellen Rahmenbedingungen der nächsten Jahrzehnte Rechnung trägt. Die Reform muss aus Versorgungslevels, Leistungsgruppen und daran geknüpfter Vorhaltefinanzierung bestehen und darf nicht durch Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände geprägt sein. Unterschiedliche Voraussetzungen für Krankenhäuser in den einzelnen Bundesländern darf es nicht geben. Ausnahmen müssen Ausnahmen bleiben und dürfen, wenn überhaupt, nur auf Bundesebene eng begrenzt definiert werden.

Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des VUD: „Die bekannten strukturellen Defizite und die demografische Entwicklung zwingen uns zu einer Krankenhausreform, die die Rolle der einzelnen Krankenhäuser in der Versorgung schärft. Denn es macht keinen Sinn, dass jedes Krankenhaus jede Behandlung vornehmen darf, obwohl die strukturellen Voraussetzungen wie qualifiziertes Personal für eine hochwertige 24/7-Versorgung dort nicht vorhanden sind. Hierfür brauchen wir eine Vorhaltefinanzierung, die an Leistungsgruppen anknüpft. Die Leistungsgruppen selbst müssen mit Versorgungsstufen gekoppelt werden.“

Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes: „Wir können uns kein ‚Weiter so‘ leisten! Wir brauchen den Konsens zwischen Bund und Ländern. Bei den Leistungsgruppen ist es jetzt notwendig, sich auf bundeseinheitliche Definitionen mit unveränderlichen Strukturanforderungen zu verständigen. Nur so können sich die Versicherten auf gleichhohe Qualität verlassen und eine faire Vorhaltefinanzierung der Krankenhäuser erfolgen.“

Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender des AKG-Kliniken e.V.: „Wir haben keine Zeit mehr für ein unendliches Ping-Pong zwischen Bund und Ländern. Eine schnelle Einigung auf ein gemeinsames Zielbild ist die beste Hilfe für alle Krankenhäuser. Mit einer verbindlichen Rollenverteilung entstehen neue Perspektiven für eine nachhaltige Zusammenarbeit vor Ort. Dafür wird es Kompromisse auf allen Seiten geben müssen, ohne die Wirksamkeit der Reform grundsätzlich in Frage zu stellen.“

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