Kabinettssitzung: Pflegereform kann Versorgungskatastrophe nicht verhindern

Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) stößt auf Kritik. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) legt der Entwurf die falschen Schwerpunkte und löst das Problem der Leiharbeit nicht, sagt AGVP-Präsident Thomas Greiner:

„Der Gesetzentwurf zur Pflege ist eine Mogelpackung und hat seinen Namen nicht verdient. Wer immer hier unterstützt werden soll: Pflegebedürftige, die keinen ambulanten Dienst finden oder lange auf einen Heimplatz warten müssen, sind es jedenfalls nicht. Deren Versorgungssicherheit ist weiterhin akut gefährdet. Der Gesetzentwurf stabilisiert zwar kurzfristig die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung, verfehlt aber darüber hinaus seine Wirkung. Mit diesem Entwurf steuern wir weiter in die Versorgungskatastrophe.“

Dazu komme, dass der Entwurf des PUEG lediglich vorgebe, das Problem der überteuerten Leiharbeit anzugehen. Greiner kritisiert: „Bundesminister Karl Lauterbach streut den Betreibern von Pflegeheimen Sand in die Augen: Nicht die Leiharbeit, sondern ihre Refinanzierung durch die Pflegekassen wird begrenzt.“ Es sei absurd, einen wirtschaftlichen Anreiz zum Verzicht auf Leiharbeit setzen zu wollen – dieser bestehe ohnehin. Greiner fordert:

„Die Politik muss verhindern, dass Heime durch Leiharbeitsfirmen erpressbar sind. Dafür brauchen die Einrichtungen mehr Freiheit bei der Personalplanung. Dann könnten diese auch wieder mehr Pflegebedürftige versorgen. Wer professionelle Pflege benötigt, soll sie bekommen. Unser Appell: Ermöglichen Sie den Heimen und ambulanten Diensten, den Pflegebedürftigen zu helfen!“

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Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung von 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.

Als starkes Bündnis gestaltet der AGVP gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der für fünf Jahre berufenen Pflegekommission die Arbeitsbedingungen und Löhne für die Altenpflege.

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