Die Wandelschuldverschreibungen können erstmals ab dem 3. November 2023 in Aktien der Emittentin gewandelt werden, es besteht keine Pflicht zur Wandlung am Ende der Laufzeit. Der anfängliche Wandlungspreis liegt bei 10,50 Euro, das Bezugsverhältnis beträgt 874:1. Somit haben die Aktionäre das Recht, für jeweils 874 Aktien der Gesellschaft 1 Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von 1.000 Euro zum Bezugspreis zu beziehen. Den Aktionären wird über ihr Bezugsrecht hinaus ein Mehrbezugsrecht für diejenigen Wandelschuldverschreibungen eingeräumt, für die Bezugsberechtigte das Bezugsrecht nicht ausgeübt haben.
Bezugsfrist vom 04. bis 17. Mai 2023
Die Bezugsfrist zur Zeichnung der Wandelanleihe 2023/28 beginnt am 4. Mai und läuft bis zum 17. Mai 2023. Aktionäre der Gesellschaft, die den Wandler zeichnen möchten, müssen ihr Bezugsrecht innerhalb der Bezugsfrist über ihre Depotbank auszuüben.
Nicht von den Aktionären im Rahmen des Bezugsangebots bezogene Wandelschuldverschreibungen werden ausgewählten Investoren bereits parallel zum Bezugsaufruf im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgelegten Bezugspreis und zu einer Mindestzeichnungssumme von 100.000 Euro angeboten. Investoren können im Rahmen der Privatplatzierung bei der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG eine Order bis spätestens 22. Mai 2023, unter Beachtung der Mindestzeichnungssumme, aufgeben.
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