Mitteilungen aus Bildung und Wissenschaft – Nachhaltigkeit in Kliniken

Längst ist klar, dass wir unsere Lebensgrundlage durch ein „weiter wie bisher“ zerstören werden. Auch Gesundheitseinrichtungen spielen hierbei eine bedeutsame Rolle, denn Nachhaltigkeit und Klimaschutz gehen Hand in Hand mit Gesundheitsvorsorge.

Im November 2022 hat die EU eine Richtlinie (CSRD) gebilligt, die den Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen müssen, deutlich erweitert. Entscheidend dabei ist die zukünftige externe inhaltliche Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, er wird damit ähnlich wichtig wie der Finanzbericht.

Die geforderten Nachhaltigkeitsinformationen sind zukünftig ausschließlich als Anlage im Lagebericht zu veröffentlichen und vom Wirtschaftsprüfer zu testieren, wodurch die Verbindung von finanziellen und nicht finanziellen Berichtsaspekten verstärkt werden soll.

Die Berichtspflicht für große Unternehmen gilt ab 2025. Der Nachhaltigkeitsbericht muss erstmals im Jahresabschluss am 31. Dezember 2025 enthalten sein.

Zuvor muss hierfür eine Strategie mit Zielen, Maßnahmen und Aufgaben ausgearbeitet und umgesetzt werden. Erst dann kann ein aussagekräftiges Reporting erfolgen. Zusätzlich ist kontinuierlich der eigene Status festzustellen.

Unsere digitalen Methoden und Instrumente können Ihnen hierbei helfen.

Mit dem ZielManager schaffen Sie die Voraussetzung, ein komplett fertiges Set aus Zielen und Indikatoren zu generieren, dieses individuell zu verändern und mit eigenen Maßnahmen und Aufgaben zu erweitern. Sie können Zielwerte dokumentieren und werden automatisch daran erinnert. Übersichtliche Reports mit Ampelsystemen und Kommentaren zeigen die Zielerreichung und Gründe für Nicht-Erreichen auf.

Die mehrfach ausgezeichneten ClipMed Software-Tools bieten Ihnen individuelle Lösungen, um die kommenden Herausforderungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtserstattungspflicht zu meistern.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Anmeldung zur Sprechstunde (hier klicken)

Über den Deutsche Gesellschaft für Workflow-Management im Gesundheitswesen (DGWMiG) e.V.

"Wir ermutigen Einrichtungen im Gesundheitswesen, ein systematisches Workflow-Management zur Routine zu machen, um Zeit zu sparen und Verschwendung zu vermeiden, indem wir eine engagierte Kommunikation führen und die Akteure motivieren, ihre Kompetenzen erfolgreich weiterzubilden."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gesellschaft für Workflow-Management im Gesundheitswesen (DGWMiG) e.V.
Ignaz-Reimann-Straße 4
48291 Telgte
Telefon: + 49 (0)2504 9337-110
Telefax: + 49 (0)2504 9337-120
http://www.dgwmig.de/

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Michael Greiling
Mitglied des Vorstands
Telefon: +49 (2504) 9337-110
Fax: +49 (2504) 9337-120
E-Mail: michael.greiling@dgwmig.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel