Deutschland verlässt mit entkerntem Klimaschutzgesetz den Paris-Pfad

Die Betroffenheit der landwirtschaftlichen Produktion durch den Klimawandel steigt. Die Zunahme der Witterungsextreme mindern die Ertragssicherheit insbesondere durch zunehmende Trockenheit während der Vegetationsperiode und ein nasseres Herbstwetter. Regional sind bereits erhebliche Ertragsausfälle festzustellen. Vor diesem Hintergrund ist für die Landwirtschaft eine schnelle und deutliche Senkung der Treibhausgasemissionen existenziell. Der Kabinettsbeschluss vom Mittwoch zum Klimaschutzgesetz leistet diesem Ziel keinen Vorschub – im Gegenteil.

„Wir brauchen dringend weniger klimaschädliche Emission – und zwar in allen Sektoren, auch in der Landwirtschaft“, unterstreicht Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik und Kommunikation bei Bioland. „Das ist aber nur zu erreichen, wenn die Reduktions-Ziele in den einzelnen Sektoren eine Verbindlichkeit für die jeweiligen Ressorts haben. Das heißt, dass sie bei Zielverfehlung Sofortprogramme umzusetzen haben. Gerade dieser Mechanismus soll nach dem neuen Kabinettsbeschluss nun abgeschafft werden. Das ist in höchstem Maße kontraproduktiv, da damit faktisch das Klimaschutzgesetz entkernt wird und Deutschland den Paris-Pfad verlässt!“

Neben der Wiedereinführung der Verbindlichkeit fordert Wehde, die Sektorziele für die Landwirtschaft anzuschärfen: „Die Landwirtschaft hat ein hohes Interesse daran, den Klimawandel zu entschleunigen, muss auf der Gegenseite aber als einer der Verursacher auch selbst aktiv daran mitwirken. Der Sektor kann dazu mehr leisten, als aktuell vorgegeben wird.“ 2023 sollte der Agrarsektor maximal 61 statt – nach dem bisherigen Sektorziel – 66 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente emittieren, findet Wehde. Das bedeute nur eine Anpassung an die Realität, da dem Sektor 2022 nur 61,7 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente zugeordnet wurden. Daraus folgen die weitere Ziele 2024: 59 statt 65, 2025: 57 statt 63, 2026: 55 statt 62, 2027: 53 statt 61, 2028: 51 statt 59, 2029: 49 statt 57 und 2030: 47 statt 56 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente.

Diese Ziele seien keine Luftschlösser, sondern durchaus erreichbar, zumal sich die in 2021 und 2022 festgestellte Reduzierung der Tierbestände in den Folgejahren fortsetzen werde. Und auch der Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger werde weiter zurückgehen. Wehde stellt klar: „Im Gegensatz zum Bauernverband lehnen wir auch eine Zusammenlegung der natürlichen CO2-Senken aus dem Klimaschutzbereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) mit den technischen Senken ab. Der Beitrag technischer Senken muss auf die Kompensation unvermeidbarer Restemissionen, die unter anderem im Bereich der Lebensmittelproduktion entstehen, beschränkt werden. Darüber hinaus darf es keine Ausnahmen geben, die zu einer weiteren Aufweichung führen.“ Diese Punkte hat Bioland auch in einer offiziellen Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kommuniziert.

Über den Bioland- Verband für organisch-biologischen Landbau e.V.

Bioland ist der bedeutendste Verband für ökologischen Landbau in Deutschland und Südtirol. Rund 10.000 Betriebe aus Erzeugung, Herstellung und Handel wirtschaften nach den Bioland-Richtlinien. Gemeinsam bilden sie eine Wertegemeinschaft zum Wohl von Mensch und Umwelt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bioland- Verband für organisch-biologischen Landbau e.V.
Kaiserstr. 18
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 23979-0
Telefax: +49 (6131) 23979-27
http://www.bioland.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (6131) 23979-20
E-Mail: presse@bioland.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel