EU-Energieeffizienzrichtlinie: Europa legt die Latte hoch

Die heutige formelle Bestätigung der Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) durch eine deutliche Mehrheit des EU-Parlaments ist laut Deutscher Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) auch ein eindeutiges Signal an die Bundesregierung, jetzt die Ambition für mehr Energieeffizienz deutlich zu erhöhen. Mit dem Energieeffizienzgesetz sollte die EED in Deutschland umgesetzt werden. Allerdings wurde die geplante Verabschiedung des Gesetzes letzten Freitag kurzfristig wegen der Beschlussunfähigkeit des Bundestags auf September verschoben. Laut Verband sei es bedauerlich, dass die Verabschiedung so kurzfristig geplatzt sei. Umso wichtiger sei es, dass das Gesetz umgehend im September beschlossen werde. „Viel bedenklicher ist allerdings, dass die aktuelle Fassung des Energieeffizienzgesetzes den Vorgaben aus Brüssel nicht gerecht wird, auch, weil geplante, wirkungsvolle Maßnahmen seit dem ersten Referentenentwurf stark gerupft wurden. Die Bundesregierung provoziert damit eine Rüge aus Brüssel.“, sagt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF.

Durch die EED gelten ab 2024 für Mitgliedstaaten eine erhöhte, jährliche Einsparverpflichtung von etwa 1,5 %. Alle Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland seien hiermit verpflichtet, über EU-Standards hinausgehende, strategische Energieeinsparinstrumente, etwa Förderprogramme oder auch Ordnungsrecht, aufzustellen und der Kommission über einen jährlichen Energie- und Klimaplan (NECP) mitzuteilen. Zusätzliche Maßnahmen seien unerlässlich, um die jährliche EU-Einsparquote zu erfüllen. Mit der Vorlage des NECP für dieses Jahr sei Deutschland dem Vernehmen nach noch säumig.

Mit dem Entwurf des Energieeffizienzgesetzes sei jedoch bereits absehbar, dass die Bundesregierung erneut verfehlt, ausreichende nationale Maßnahmen aufzustellen, die die gesetzte jährliche EU-Einsparverpflichtung von jedem Mitgliedstaat in Ergänzung zu unmittelbaren EU-Regelungen fordert. Zudem seien auch Anforderungen aus der EED gar nicht erst aufgegriffen worden: Die jährliche Sanierungsrate von 3 % für öffentliche Gebäude und die Einhaltung des „Efficiency First“-Grundsatzes fehlten im Effizienzgesetz gänzlich.

„Das EU-Recht fordert mehr Ambition. Mit dem Entwurf unterschreitet die Bundesregierung deutlich die EU-Vorgaben und riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren – von den Versäumnissen für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und eine bezahlbare Energieversorgung ganz zu schweigen“, so Christian Noll.

Welche Anforderungen die EED genau an die Mitgliedsstaaten stellt und wie viel davon Deutschland mit dem geplanten Energieeffizienzgesetz erfüllt, hat die DENEFF in einem One-Pager analysiert.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Unternehmensinitiative für Energieeffizienz e.V. – DENEFF
Alt Moabit 103
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 364097-01
Telefax: +49 (30) 364097-42
http://www.deneff.org

Ansprechpartner:
Christian Noll
Geschäftsführender Vorstand
Telefon: +49 (30) 364097-01
E-Mail: christian.noll@deneff.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel