Haus & Grund zum Gebäudeenergiegesetz und den Auswirkungen auf Schleswig-Holstein

Der schleswig-holsteinische Landtag kommt morgen zu seiner letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause zusammen. Nicht auf der Tagesordnung steht eine Auseinandersetzung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dessen Auswirkungen auf Schleswig-Holstein. Das GEG konnte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2023 nicht mehr durch den Bundestag vor dessen Sommerpause beschlossen werden.

Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, richtete vor diesem Hintergrund folgenden Appell an den Landtag und die Landesregierung:

„Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) Schleswig-Holstein ist überflüssig. Nutzen Sie die Sommerpause, um die Abschaffung dieser Regelung vorzubereiten. Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – voraussichtlich Ende des Sommers – brauchen wir keinen Sonderweg im echten Norden. Die Immobilieneigentümer brauchen jetzt klare Kante, statt weiterer Verwirrung. Dazu würden sich überschneidende Regelungen wie das EWKG und das GEG unweigerlich führen. Die Schnittmengenlehre galt schon ab Mitte der achtziger Jahre als gescheitert.

Der Entwurf des GEG zeigt den richtigen Weg vor. Die Kommune muss dem Immobilieneigentümer zunächst zeigen, wo der Weg hingeht. Wenn es Wärmenetze gibt, braucht man kein Geld in eine teure Wärmepumpe zu investieren.

Die schwarz-grüne Landesregierung muss aber unverzüglich den Fernwärmepreis regeln. Hier sind die Verbraucher – selbstnutzende Eigentümer und Mieter – derzeit relativ schutzlos. Dänemark liefert – wie beim Ausbaustand der Wärmenetze – ein geeignetes Vorbild. Die Wärmenetze müssen gemeinnützig betrieben werden. Das heißt, die Betreiber, wie zum Beispiel die Stadtwerke, dürfen keine Gewinne erwirtschaften. Es kann nicht mehr sein, dass Fernwärmekunden kommunale Wohltaten wie Schwimmbäder quersubventionieren.“

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