Auswirkungen auf die ambulante Versorgung bei Klinikreform beachten

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) verweist bei den Plänen zur anstehenden Klinikreform darauf, dass auch die Auswirkungen auf die ambulante Versorgung beachtet werden. 

Der Vorstandschef der KVBW, Dr. Karten Braun, erläuterte am Mittwoch in Stuttgart: „Der Bund und die Länder haben sich am Montag auf Eckpunkte zu der Reform geeinigt. Einer der Kernpunkte hierbei ist die Umwandlung von bestehenden Kliniken in Zentren, in denen sowohl stationäre als auch ambulante Behandlungen erfolgen sollen. Auch wenn es sich bisher nur um ein Eckpunktepapier handelt und vieles noch ausgearbeitet werden muss, ist jetzt schon klar, dass die Pläne nicht nur die Krankenhäuser betreffen, sondern auch das Auswirkungen auf die ambulante Versorgung in den niedergelassenen Praxen haben. Ich habe erhebliche Zweifel, ob das allen beteiligten so bewusst ist.“ Seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt warnte davor, diese Auswirkungen zu unterschätzen. „Wenn bisher Krankenhäuser in stationär-ambulante Zentren umgewandelt werden, müssen sie in die ambulanten Strukturen eingegliedert werden. Da gibt es unzählige Schnittstellen, die definiert werden müssen. Das geht weiter mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn wir an den bisherigen Krankenhäusern Notfallpraxen betreiben. Und dann sind wir noch nicht bei Fragen wie Trägerschaft und Finanzierung. Alle Fragen, die sich hier stellen, sind bislang überhaupt noch nicht thematisiert worden.“ Reinhardt weiter: „Ich halte es daher für zwingend erforderlich, dass auch die Kassenärztlichen Vereinigung beteiligt werden und ihre Expertise einbringen können. Weiter müssen auch die Vertreter der kommunalen Ebene einbezogen werden. Zum einen sind sie in vielen Fällen die Träger der Kliniken, zum anderen sind sie vor Ort stark in die Umsetzung involviert. Klinikschließungen finden nicht in Berlin oder den Landeshauptstädten, sondern vor Ort statt und sind immer mit höchster politischerBrisanz versehen. Da kann man die Verantwortlichen in den Landrats- und Bürgermeisterämtern und den Praxen nicht außen vorlassen.“

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