Karina Würtz zur Bekanntgabe der Zuschläge zu den Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen

„Die Auktionsergebnisse von insgesamt 12,6 Mrd. Euro für vier Offshore-Wind-Flächen sind gleichermaßen überraschend wie erwartbar. Überraschend ist die Höhe von bis zu 3,75 Mrd. Euro pro Fläche, was auch weltweit bisher beispiellos ist. Nicht überraschend ist hingegen, dass grundsätzlich sehr hoch geboten wurde, die sich abzeichnende Marktkonzentration auf wenige Unternehmen, sowie die Tatsache, dass zwei finanz- und eigenkapitalstarke Giganten aus dem Öl- und Gassektor als Bieter erfolgreich waren. All diese Punkte werden durch das Auktionsdesign des Windenergie-auf-See-Gesetzes begünstigt und waren bereits vergangenes Jahr Gegenstand intensiver Debatten und Kontroversen. So wurden aus der Branche heraus unter anderem eine Begrenzung der Gebotshöhe, eine Stärkung sogenannter „qualitativer Kriterien“ zur Gebotsdifferenzierung und Innovationsförderung sowie eine Mengenbegrenzung pro Bieter zum Erhalt der Akteursvielfalt vorgeschlagen. Theoretisch hätte dieses Mal ein Bieter sämtliche Flächen gewinnen können.  

Zur Einordnung: bisher wurden in Deutschland knapp über 8 GW Offshore Wind in Betrieb genommen, nun wurden 7 GW an zwei Unternehmen vergeben. Kommendes Jahr sollen erneut 8 – 9 GW ausgeschrieben werden. Sollte bis dahin keine Überarbeitung des Auktionsdesgin stattgefunden haben, besteht die Gefahr eines Oligopols im deutschen Offshore-Wind-Markt, da die Gebotshöhen und die ohnehin schon großen Projektrealisierungsrisiken nur noch von einem kleinen Kreis an Unternehmen gestemmt und getragen werden können.

Der Einstieg der großen Öl- und Gaskonzerne mit ihrem Knowhow und ihrer Finanzkraft in den deutschen Offshore-Wind-Markt ist grundsätzlich begrüßenswert. Es sollte jedoch dringend im Interesse der Bundesregierung sein, die Akteursvielfalt zu erhalten, Projektrealisierungsrisiken zu verteilen und den Druck auf den Markt durch einen ungedeckelten Bieterwettstreit nicht noch zu verschärfen. Die in den Auktionen entstehenden Kosten werden weitergegeben – entweder an den Endkunden oder die Wertschöpfungskette. Beides kann nicht gewollt sein. Insbesondere ein weiterer Druck auf die Wertschöpfungskette wäre dramatisch in einer Zeit, in der wir stattdessen massive Investitionen in diesen Bereich brauchen, um überhaupt die notwendigen Produktionskapazitäten zur Umsetzung der Offshore-Ausbauziele aufzubauen.“,

Karina Würtz, Geschäftsführerin der Stiftung Offshore-Windenergie.

Hintergrund

Am 31. Januar 2023 hatte die Bundesnetzagentur die Ausschreibung für vier nicht zentral voruntersuchte Flächen in der Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 7 GW gestartet, nachdem am Ersten desselben Monats das novellierte Windenergie-auf-See-Gesetz als Teil des "Osterpaketes" in Kraft getreten war. Auf den drei Flächen in der Nordsee (N-11.1, N-12.1, N-12.2) sollen je 2 GW Leistung installiert werden. Auf der Ostseefläche (O-2.2) 1 GW. 

Nicht zentral voruntersucht bedeutet, dass die notwendigen Voruntersuchungen wie Bodengrunderkundungen oder Umweltprüfungen von den erfolgreichen Bietern durchgeführt werden. Parallel laufen davon abgegrenzt auch noch die Auktion für vier zentral voruntersuchte Flächen mit einer Gesamtleistung von 1,8 GW, bei denen die Voruntersuchungen durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrgraphie beauftragt und die Ergebnisse den erfolgreichen Bietern anschließend gegen Kostenübernahme überlassen werden. Frist für diese Auktionen ist der 1. August.

Auch bei den zukünftigen Offshore-Wind-Auktionen sollen sowohl nicht zentral wie auch zentral voruntersuchte Flächen versteigert werden. Die Ausschreibungsregeln für den Gebotserfolg unterscheiden sich dabei, insgesamt wird jedoch ein hoher Fokus auf die Zahlungsbereitschaft der Privatwirtschaft gelegt.

Für die nicht zentral voruntersuchten Flächen konnten Unternehmen zunächst bis zum 1. Juni Gebote einreichen über die Höhe der staatlichen Förderung (ct/kWh), die sie zum Bau und Betrieb der Fläche benötigen. Ein Gebot über 0 Cent bedeutete, dass man subventionsfrei auskommt. Nachdem auf alle vier Flächen mehrere 0 Cent Gebote eingegangen waren, wurden am 26. Juni dynamische Gebotsverfahren durch die Bundesnetzagentur eingeleitet, bei dem die noch im Rennen befindlichen Unternehmen in Online-Gebotsrunden über 30.000 Euro pro Megawatt den Zuschlag unter sich ausmachen konnten.

Im Ergebnis gingen zwei Nordseeflächen (4 GW) an Projektgesellschaften von bp sowie die anderen beiden Flächen an Gesellschaften von Total Energies für insgesamt 12,6 Mrd. Euro.

Zum Pressestatement der BNetzA gelangen Sie hier.

Über Stiftung Offshore-Windenergie

Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE wurde 2005 zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch eine verbesserte Erforschung und Entwicklung der Windenergie auf See gegründet. Sie hat sich als ein überparteilicher, überregionaler und sektorenübergreifender Thinktank zur Entwicklung der Offshore-Windenergie in Deutschland und Europa etabliert. Die Stiftung ist Kommunikationsplattform für Akteure aus Politik, Wirtschaft und Forschung, dient dem Wissensaustausch und versteht sich als Ideengeber und Multiplikator. Gleichzeitig bündelt sie die verschiedenen Interessen und vertritt sie gegenüber Politik, Öffentlichkeit, Wirtschaft und Wissenschaft. Im Stiftungskuratorium sind sowohl wichtige Bundes- und Landministerien für den Offshore-Wind-Bereich wie auch Betreiber, Hersteller, Übertragungsnetzbetreiber, Zulieferer, Banken und Versicherungen vertreten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Stiftung Offshore-Windenergie
Oldenburger Str. 65
26316 Varel
Telefon: +49 (4451) 9515-161
Telefax: +49 (4451) 9515-29
https://www.offshore-stiftung.de/

Ansprechpartner:
Svenja Schneeweiß
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: s.schneeweiss@offshore-stiftung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel