Arbeitszeitbetrug und Lüge in Apotheken begründen fristlose Kündigung

Arbeitszeitbetrug und Lügen werden in der Apothekenbranche als schwerwiegende Verstöße gegen betriebliche Richtlinien und den ethischen Kodex angesehen. Diese Verhaltensweisen haben negative Auswirkungen auf die Effizienz des Apothekenbetriebs, das Arbeitsklima und das Vertrauen der Kunden in die Qualität der angebotenen Dienstleistungen.

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einem aktuellen Urteil (13 Sa 1007/22) festgestellt, dass ein Beschäftigter, der während seiner Arbeitszeit ohne Ausstempeln eine Kaffeepause macht, bei nachgewiesenem vorsätzlichem Handeln fristlos entlassen werden kann. Dieses Urteil verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen von Arbeitszeitbetrug und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Arbeitszeitrückstellungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Situation individuell bewertet werden sollte und vorsätzliches Handeln sorgfältig nachgewiesen werden muss, bevor Konsequenzen wie eine fristlose Kündigung gezogen werden können. Arbeitgeber sollten bei der Entscheidung für arbeitsrechtliche Maßnahmen alle relevanten Fakten und Umstände berücksichtigen.

Arbeitnehmer in Apotheken sollten sich bewusst sein, dass das korrekte Ausstempeln während Arbeitspausen und die Einhaltung der betrieblichen Vorgaben zur Arbeitszeit von großer Bedeutung sind. Regelmäßige Schulungen und klare Kommunikation seitens der Arbeitgeber können dazu beitragen, das Bewusstsein für die Konsequenzen von Arbeitszeitverstößen zu schärfen und ein respektvolles und verantwortungsvolles Arbeitsumfeld zu fördern.

Es ist anzumerken, dass die genaue Auslegung der Rechtsprechung und die konkreten Umstände eines jeden Falls individuell zu bewerten sind. Bei Fragen oder Bedenken in Bezug auf Arbeitszeitvorschriften und mögliche Konsequenzen wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel