„Jugend und Gemeinderat. Wir müssen reden!“

Wesentliche Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Jugendlichen greift der neue Online-Infobrief “Beteiligungs-Dings. Der Light-faden“ auf. Bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) ist die Ausgabe unter dem Titel „Jugend und Gemeinderat. Wir müssen reden!“ jetzt erschienen.

Jugendbeteiligungsformen – egal ob Jugendforum, Jugendbeirat oder Jugendgemeinderat – haben kein Stimmrecht. Sie sind darauf angewiesen, dass die Kommunalpolitik ihre Anliegen aufgreift und ernst nimmt. Dem Gemeinderat kommt daher eine Schlüsselfunktion bei der Etablierung von Kommunikationswegen zu. Um mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, müssen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde ihr Ohr ganz nah „an der Jugend“ haben und nicht nur auf ihre „offene Tür“ verweisen. Wie kann das aussehen und worauf sollte man achten? Der digitale Infobrief hält auf zehn anschaulich gestalteten Seiten vielfältige Anregungen und Tipps bereit. Voraussetzungen für eine gelingende Kommunikation werden beschrieben. Eine „Checkliste“  listet wichtige Punkte auf, die bei der Beteiligung junger Menschen von Anfang an bedacht werden sollten. Beispiele aus der kommunalen Praxis stellen bewährte Strukturen und Vereinbarungen vor. Und zum Schluss: Der (nicht ganz ernst gemeinte) Test für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte: „Wie gut funktioniert Ihre Kommunikation mit den Jugendlichen?“

„Beteiligungs-Dings. Der Light-faden“ portioniert wichtige Themen der Kinder- und Jugendbeteiligung und bereitet sie leicht verständlich auf. Der digitale Infobrief erscheint in losen Abständen. Die Ausgaben sind online über den LpB-Fachbereich Jugend und Politik unter www.lpb-bw.de/beteiligungs-dings-light-faden abrufbar. Die Einzelausgaben können auch per E-Mail zugestellt werden. Wenn Sie in den Verteiler aufgenommen werden wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an: angelika.barth@lpb.bwl.de.

Online-Infobrief „Beteiligungs-Dings. Der Light-faden“:

  • Bisher erschienen: „Kinder und Jugendliche entscheiden mit. Wie ist die Rechtslage?“ (Ausgabe 1-Januar 2023)
  • Für Herbst 2023 geplant: „Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen“ (Arbeitstitel)
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 164099-0
Telefax: +49 (711) 164099-77
http://www.lpb-bw.de

Ansprechpartner:
Angelika Barth
Leitung u. Fachreferentin Jugend und Politik
Telefon: +49 (711) 164099-22
Fax: +49 (711) 164099-763
E-Mail: angelika.barth@lpb.bwl.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel