Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz die Leistungsfähigkeit des Kapitalmarktes stärken

Der Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wurde heute von der Bundesregierung angenommen. Das Aktieninstitut begrüßt, dass insbesondere im Aktienrecht und bei den Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen deutliche Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf beschlossen wurden. „Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Angesichts knapper öffentlicher Kassen muss die Attraktivität des deutschen Finanzstandortes zur Finanzierung wichtiger Zukunftsprojekte gestärkt werden“, betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag, um die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes zu verbessern, so dass für staatliche und private Zukunftsinvestitionen Geld von institutionellen und privaten Anlegern eingeworben werden kann“, so Bortenlänger weiter.

Modernisierung des Aktienrechts vorgesehen

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz erkennt die Bedeutung von Wachstumsunternehmen für eine nachhaltig erfolgreiche Volkswirtschaft und modernisiert das Aktiengesetz, so dass Wachstumsunternehmen ihre Expansionsschritte kurzfristig finanzieren können. Die mit einem Bezugsrecht für Altaktionäre verbundene Kapitalerhöhung gilt als zu unflexibel, um zügig an frisches Kapital zu kommen. Die unverändert im Regierungsentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes vorgesehene Möglichkeit, das Bezugsrecht umfassender ausschließen zu können, ist daher zu begrüßen. Zudem wurden die Vorschläge aus dem Referentenentwurf zur Anfechtung des Kapitalerhöhungsbeschlusses der Hauptversammlung im Regierungsentwurf erfreulicherweise überarbeitet. Ob diese neuen Regelungen praxistauglich sind, ist noch gründlich zu prüfen.

Der Regierungsentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sieht weiterhin die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien vor, die Unternehmensgründern die Skepsis vor dem Börsengang nehmen soll. Grundsätzlich begrüßt das Deutsche Aktieninstitut die Möglichkeit von Mehrstimmrechtsaktien, da sie den Gründern auch bei Besitz von weniger als der Hälfte des Grundkapitals das strategische Sagen im Unternehmen sichern. „Unglücklich sind dabei die im Gesetzentwurf vorgesehenen festen Fristen, wann Mehrstimmrechtsaktien wieder erlöschen sollen. Statt dieser fixen Regelung ist mehr Flexibilität wünschenswert, mit der die Unternehmen ihre individuelle Situation abbilden können“, fordert Bortenlänger.

Positives Signal für die Mitarbeiteraktie

Der Regierungsentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sieht weiterhin vor, den Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro jährlich anzuheben. Dies bedeutet einen großen Schub für die Mitarbeiteraktie in Deutschland. Im Gegensatz zum Referentenentwurf soll nun auch die Entgeltumwandlung bis zu einem Betrag von 2.000 Euro jährlich möglich sein, was ein Schritt in die richtige Richtung ist. So können Mitarbeiter einen Teil ihres Gehaltes steuerfrei in Aktien des eigenen Unternehmens umwandeln. Wir kritisieren jedoch, dass die ursprünglich vorgeschlagenen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für vermögenswirksame Leistungen im Regierungsentwurf nicht mehr zu finden sind. Vermögenswirksame Leistungen sind ein guter Anreiz, um in das Aktiensparen einzusteigen.

„Bei allem Lob für das Zukunftsfinanzierungsgesetz möchte ich betonen, dass es nur ein erster Schritt ist, um den Kapitalmarkt in Deutschland zu stärken. Wegweisend wäre die Einführung einer aktienbasierten Altersvorsorge, die den Lebensstandard der Menschen in Deutschland im Alter sichert und Finanzierungsmittel für die einheimische Wirtschaft bereitstellt. Für die Unternehmen von zentraler Bedeutung ist darüber hinaus eine konsequente Entbürokratisierung des Börsengangs und der Börsennotiz, wie sie im Fokus des EU Listing Acts stehen. Und nicht zuletzt brauchen wir attraktive steuerliche Rahmenbedingungen für den Aktienbesitz“, so Bortenlänger.

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