EAR 23: Neues Regelwerk für den Parkraum wird veröffentlicht

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) veröffentlicht in Kürze die Neufassung der „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (EAR 23). Bereits im Vorfeld wurde ein Punkt in der Öffentlichkeit besonders kontrovers diskutiert. Denn nach dem neuen Regelwerk, das dann als aktueller Stand der Technik gelten kann, sollen Parkplätze größer werden – vor allem beim Neubau von Parkhäusern und Tiefgaragen.

Im Bestand ergeben sich durch die Verbreiterung beim Senkrecht- und Schrägparken weniger Parkplätze auf der gleichen Fläche. Dagegen soll beim Parken längs in Fahrtrichtung keine Verbreiterung erfolgen. Grund hierfür ist eine Änderung des sogenannten Bemessungsfahrzeugs. Dieses Bemessungsfahrzeug ist eine statistische Grundlage und bildet die Entwicklungen am Pkw-Markt ab ‒ und hier zeigt sich eben der Trend zu längeren und breiteren Fahrzeugen. „Das ist eine Entwicklung, die wir nicht begrüßen, im Gegenteil. Öffentlicher Raum sollte so wenig wie möglich zum Parken genutzt und schon gar nicht durch noch größere Parkplätze weiter eingeschränkt werden“, sagt Prof. Dr. Petra Schäfer von der Frankfurt University of Applied Sciences. Sie hat dort eine Professur für Verkehrsplanung inne und leitet bei der FGSV den Arbeitsausschuss „Ruhender Verkehr“. Schäfer betont jedoch, dass die Entscheidung zugunsten oder gegen öffentlichen Parkraum immer eine politische Entscheidung der Kommunen bleiben solle. Das Regelwerk enthält dazu lediglich Handlungsempfehlungen. So liegt die Entscheidung über die Größe der Parkplätze letztlich bei den Kommunen und privaten Betreibern von Parkflächen.

Der Arbeitsausschuss „Ruhender Verkehr“ hat sich in den letzten Jahren eingehend mit den Anforderungen an den Parkraum befasst und dabei auch viele Empfehlungen für eine klimafreundlichere Gestaltung des Parkraums aufgenommen. Neu in den EAR 23 sind unter anderem Empfehlungen für Multifunktionsstreifen. Diese bieten in Stadtstraßen eine gute Möglichkeit, Flächen fürs Parken, aber auch andere Nutzungen, wie Abstellanlagen für Fahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Gastronomie oder Ladezonen flexibel bereitzustellen.

Weiterhin neu in den EAR 23 sind Empfehlungen zur Standortwahl von Parkplätzen mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und deren Anlage im Straßenraum.

Zur Veröffentlichung der EAR 23 veranstaltet die FGSV am Donnerstag, 14. September 2023, im Frankfurter House of Logistics & Mobility (HOLM) ein Einführungskolloquium, bei dem das neue Regelwerk erläutert wird. Das Kolloquium bietet einen umfassenden Überblick und thematisiert neue Regelungen, Anpassungen und Herausforderungen. Weiterhin gibt es interessante Vorträge und Diskussionen.

Programm und weitere Informationen

https://fgsv-veranstaltungen.de/shop/einfuehrungskolloquium-ear/

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