Wieder mehr Wegeunfälle nach der Pandemie

Die Zahl der Unfälle auf dem Weg zur Arbeit ist im ersten Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Das geht aus vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) heute veröffentlicht hat. Danach ereigneten sich von Jahresanfang bis Ende Juni 90.647 meldepflichtige Wegeunfälle – eine Zunahme um 14,4 Prozent. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ging im ersten Halbjahr 2023 verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um 0,8 Prozent auf 390.567 Unfälle zurück. Beide Werte liegen weiterhin unter denen des 1. Halbjahres 2019 vor der Coronakrise. Deutlich gesunken ist die Zahl der Anzeigen einer berufsbedingten Erkrankung an COVID-19.

"Die vorläufigen Zahlen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten spiegeln die Entwicklung in der Arbeitswelt nach der Pandemie wider. Die Menschen werden wieder mobiler, arbeiten nicht mehr nur im Homeoffice; das hat mehr Wegeunfälle zur Folge", sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die Zahl der neuen Renten infolge von Arbeits- und Wegeunfällen nahm um 2,2 Prozent ab: In insgesamt 6.745 Fällen wurde erstmals eine Rente an Versicherte gezahlt. 274 Menschen starben bei einem Arbeits- oder Wegeunfall. Das sind 19 Todesfälle mehr als im Vorjahreszeitraum.

Anzeigen von COVID-19 als Berufskrankheit stark rückläufig

Die Zahl der im ersten Halbjahr 2023 eingegangenen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ist im Vergleich zu 2022 um 54,5 Prozent auf 97.757 Fälle zurück gegangen. Dies ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass die Unfallversicherungsträger weniger Anzeigen auf Verdacht einer berufsbedingten Erkrankung an COVID-19 erhielten. Bis zum 30.06.2023 lagen den Unfallversicherungsträgern diesbezüglich 56.389 Anzeigen zum Verdacht auf COVID-19 als Berufskrankheit vor.

Im Berichtszeitraum wurden 49.068 Berufskrankheiten anerkannt. Das entspricht einem Rückgang von 43,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist ebenfalls Ausdruck der rückläufigen Meldungen von Corona-Fällen. Bis zum 30.06.2023 haben die Unfallversicherungsträger 37.378 Berufskrankheiten infolge von COVID-19 anerkannt. Die Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit sank um 61 auf insgesamt 870 Fälle.

Mehr Unfälle auf dem Weg zur Bildungseinrichtung

Die Zahl der meldepflichtigen Schülerunfälle ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 um 2,9 Prozent auf 492.345 gestiegen und liegt damit weiter deutlich unter dem Niveau von 2019. Auf dem Weg zu einer Bildungs- oder Betreuungseinrichtung verunglückten 41.598 Personen, das sind 4,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Elf Schülerinnen und Schüler verunglückten tödlich. Die neuen Unfallrenten in der Schüler-Unfallversicherung stiegen um 5,6 Prozent auf 263 Fälle.

Hintergrund: gesetzliche Unfallversicherung

Rund 65 Millionen in Deutschland sind über die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei nicht nur auf die Arbeit beziehungsweise den Besuch einer Bildungseinrichtung wie Schule, Kita und Hochschule, sondern auch auf den Weg dorthin und von dort nach Hause.

Meldepflichtig sind Arbeits- und Wegeunfälle, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge haben.

In der Schüler-Unfallversicherung (umfasst Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder und Studierende) besteht dagegen bereits Meldepflicht, wenn Versicherte beim Besuch der Kindertagesbetreuung, der Schule oder Hochschule oder durch einen Wegeunfall so verletzt werden, dass sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 13001-0
Telefax: +49 (30) 13001-9876
http://www.dguv.de

Ansprechpartner:
Stefan Boltz
Stv. Pressesprecher DGUV
Telefon: +49 (30) 288763-768
Fax: +49 (30) 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel