DIN 14676-1:2023-09 konkretisiert Anforderungen an Installation von Rauchwarnmeldern

Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass Rauchwarnmelder aktiv dazu beitragen, Leben zu retten, ist mittlerweile in zahlreichen Studien zweifelsfrei belegt. Eine Untersuchung des Forum Brandrauchprävention e. V. kommt beispielsweise zu dem Ergebnis, dass in Deutschland täglich vier Menschen durch den Einsatz von Rauchwarnmeldern vor den schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen eines Brandes geschützt werden. Bereits seit Juli 2012 gilt deshalb bundesweit sowohl für Neu- und Umbauten wie auch für Bestandsbauten die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden. Seither müssen Eigentümer dafür Sorge tragen, dass zumindest in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, Rauchwarnmelder installiert und ihre Betriebssicherheit dauerhaft gewährleistet wird.

Seit ihrer Erstveröffentlichung im März 2003 definiert die Anwender-Norm DIN 14676 verbindliche Regeln für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Sie ergänzt damit die DIN-Norm DIN 14675, die den fachgerechten Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen regelt.

Mit Ausgabedatum September 2023 erschien nun eine überarbeitete Fassung den DIN 14676-1. Die neue DIN 14676-1:2023-09 umfasst Änderungen im Bereich der Anforderungen an die Installation von Rauchwarnmeldern in Fluren mit Unterzügen. Als unter Decken montierte Lastenträger können Unterzüge den Luftstrom unterbrechen und so dazu führen, dass sich der an der Decke sammelnde Rauch nicht gleichmäßig verteilt und einzelne, zentral installierte Rauchwarnmelder nicht oder erst mit Verzögerung erreicht und damit seine optimale Funktion einschränkt. Aus diesem Grund gelten spezifische Regelungen, zum Beispiel hinsichtlich erforderlicher Abstände zu Unterzügen, die bei der Planung und Installation von Rauchwarnmeldern eingehalten werden müssen. In diesem Bereich enthält die aktuelle Neufassung der DIN 14676-1 veränderte Auflagen, die zukünftig von Verantwortlichen zu beachten sind.

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