Stellungnahme zum Schreiben vom 15. September 2023 des von Holger von Berg beauftragten Anwaltsbüros

Beim Hessischen Staatstheater Wiesbaden gibt es – wie in vielen Theaterbetrieben – eine Trennung der Kompetenzen. Als Geschäftsführender Direktor ist Holger von Berg für das Gesamtbudget zuständig. Defizite und eventuelle Überziehungen dieses Budgets hat er zu verantworten.

Als Holger von Berg im April 2021 sein Amt antrat, führte er seine Arbeit, wie er damals selbst formulierte, erst einmal „beobachtend“ aus. So war es Jan Rathgeber, dem damaligen Abteilungsleiter Haushalt & Organisation, und mir gelungen, für das Jahr 2021 insgesamt 1,2 Mio. Euro an Stadt und Land zurückzuzahlen, die die Träger aus dem Coronajahr 2020 als Ansprüche geltend machten.

Jan Rathgeber wechselte dann im Dezember 2022 in die Kämmerei der Stadt Wiesbaden, auch weil er die Zusammenarbeit mit Holger von Berg als Geschäftsführendem Direktor als problematisch angesehen hatte.

Die Darstellung der Zahlen für das Jahr 2022 ist grob verzerrend. Bei der Sitzung des Verwaltungsausschusses beim Hessischen Staatstheater Wiesbaden am 15. März 2023 ist ein ausgeglichener Haushalt in Aussicht gestellt worden. Es wäre überhaupt kein Defizit entstanden, wenn Holger von Berg die zur Verfügung stehenden Corona-Hilfen für das Frühjahr, als noch nicht wieder vor vollem Haus gespielt werden konnte, richtig beantragt und er die Dezember-Einnahmen richtig verbucht hätte. 

Ein angebliches Defizit für das Jahr 2023 ist eine reine Prognose und wird von Holger von Berg mit sich immer wieder verändernden Zahlen angedroht, ohne diese jedoch genau nachvollziehbar darlegen zu können.

Es bleibt festzustellen, dass der Geschäftsführende Direktor die Finanzen und das Gesamtvolumen des Staatstheaters so ordnen, strukturieren, verwalten und controllen muss, dass die Künstler:innen arbeiten können. Dieser Aufgabe kommt Holger von Berg in keiner Weise nach, wobei offenbleibt, ob dies am fehlenden Willen oder Können liegt.

Uwe Eric Laufenberg
Intendant

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