Bereits im Vorfeld hatte der Apotheker eine Einigung mit den Krankenkassen erzielt, die ihn zur Zahlung von nahezu 95.000 Euro verpflichtete. Im aktuellen Zivilverfahren strebt der Apotheker Schadensersatzansprüche gegen die genannte Arzthelferin und den Arzt an, bei dem sie zuvor tätig war. Hierbei argumentiert der Apotheker, dass die Praxisorganisation und die Überwachung seiner Angestellten unzureichend gewesen seien. Mit seiner ehemaligen Mitarbeiterin hatte der Apotheker bereits vor dem Arbeitsgericht eine Vereinbarung getroffen.
Während des laufenden Verfahrens vertrat der Vorsitzende Richter die Auffassung, dass sämtliche Beteiligte – einschließlich der beiden Frauen, des Arztes und des Apothekers – gegenüber den Krankenkassen haftbar gemacht werden sollten. Der Arzt konnte laut Richter nicht überzeugend nachweisen, dass er seinen Pflichten nachgekommen war oder dass in seiner Praxis keine Blanko-Rezepte verwendet wurden. Ebenso konnte der Apotheker nicht ausreichend belegen, dass er von dem Betrug keine Kenntnis hatte. Vorläufigen Schätzungen zufolge könnte der Apotheker gegenüber dem Arzt Anspruch auf 50 Prozent des Schadens und gegenüber der Arzthelferin auf 25 Prozent haben.
In einem separaten Strafverfahren hatten die Apothekenangestellten und die Arzthelferin gestanden, vor zehn Jahren in Schwerin mit gefälschten Rezepten Medikamente gestohlen und in der Kraftsport-Szene zu Dopingzwecken verkauft zu haben. Dies verursachte einen sechsstelligen Schaden bei den Krankenkassen.
Kommentar:
Dieser juristische Fall lenkt die Aufmerksamkeit auf die komplexen rechtlichen und ethischen Fragen, die im Zusammenhang mit Medikamentenmissbrauch und Betrug auftreten. Die Entscheidung des Gerichts wird nicht nur die Haftungsfrage klären, sondern auch die Bedeutung einer angemessenen Praxisorganisation und Überwachung von Angestellten betonen. Die Geschichte zeigt auf, wie Medikamentenmissbrauch nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Es wird interessant sein zu verfolgen, wie das Gericht in dieser Angelegenheit entscheidet und welchen Präzedenzfall dies für ähnliche Fälle schaffen könnte.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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