Bundesaufnahmeprogramm lässt Journalisten im Stich

Sie erhalten Drohbriefe, werden beobachtet und verfolgt. Sie wechseln regelmäßig ihren Wohnsitz. Die Taliban laden sie vor oder nehmen ihre Familienmitglieder fest, um an Informationen zu kommen. Das sind nur einige Beispiele, die den prekären Alltag afghanischer Journalistinnen und Journalisten beschreiben. Sie stammen von akut gefährdeten Medienschaffenden, die sich für das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) Afghanistan der Bundesregierung beworben haben und nun auf Benachrichtigung warten.

Doch die Enttäuschung ist groß: Bisher konnte kein von RSF vorgeschlagener Journalist unter dem Programm einreisen, insgesamt sind nur 13 Personen nach Deutschland gekommen. Das pressewirksam verkündete BAP droht zu scheitern, wenn es nicht aufgestockt und angepasst wird. Diese Bilanz zieht Reporter ohne Grenzen (RSF) ein Jahr nach dem offiziellen Start. In einem Dossier fasst die Organisation die chaotischen Entwicklungen seit dem Fall Kabuls im August 2021 zusammen und zeigt die Versäumnisse der deutschen Behörden auf.

„Warum sind bisher nur 13 Personen unter dem Bundesaufnahmeprogramm eingereist? Wie lange müssen gefährdete afghanische Journalistinnen und Journalisten noch bangen? Ein Jahr nach dem Start des Programms fällt unsere Bilanz desaströs aus“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Wir erinnern die Bundesregierung daran, dass sie durch den jahrzehntelangen deutschen Einsatz in Afghanistan eine Mitverantwortung trägt.“

Das am 17. Oktober 2022 angelaufene BAP war ein Hoffnungsschimmer für viele afghanische Journalistinnen und Journalisten. Statt des Chaos rund um die Evakuierungen unmittelbar nach der Machtübernahme der Taliban sollten in einem geordneten Verfahren monatlich 1.000 gefährdete Afghaninnen und Afghanen nach Deutschland kommen. Doch nach acht Auswahlrunden der Bundesregierung haben bisher lediglich 571 Personen Aufnahmezusagen erhalten, 13 Personen sind nach Deutschland eingereist. Faktisch haben derzeit nur Personen mit guten Kontakten zu in Deutschland ansässigen NGOs die Möglichkeit, im Rahmen des Programms berücksichtigt zu werden.

Zusätzliche Sicherheitsprüfung

Der Prozess wird dadurch gebremst, dass derzeit noch ältere Fälle abgearbeitet werden müssen. So arbeitet die Bundesregierung noch immer daran, tausenden Personen eine Einreise zu ermöglichen, denen noch vor dem Start des BAPs im Rahmen des Ortskräfteverfahrens und der sogenannten „Menschenrechtsliste“ eine Zusage erteilt wurde. Diese hatte die Bundesregierung mit Hilfe der Zivilgesellschaft nach der Machtübernahme der Taliban erstellt. Auf ihr stehen Namen von besonders gefährdeten Personen, die nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (humanitäre Visa) eine Aufnahmezusage erhalten sollten. Von ihnen warten immer noch mehr als 12.000 Personen in Afghanistan, rund 2.000 in Nachbarländern.

Hinzu kommt, dass das Visaverfahren zwischen März und Juni wegen möglicher Sicherheitslücken pausieren musste und eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung eingeführt wurde. Letztere müssen alle Personen mit einer Aufnahmezusage durchlaufen. Das betrifft die „Altfälle“, denen bereits vor dem Start des BAPs eine Aufnahmezusage erteilt wurde, und die „neuen“ Fälle aus dem BAP.

Konkret bedeutet das für Personen mit Aufnahmezusage, dass sie zunächst nach Pakistan reisen müssen. Im deutschen Konsulat in Islamabad wird ein Sicherheitsinterview durchgeführt. Zudem überprüfen Mitarbeitende des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erneut jeden Fall. Bei Bedenken wird die Aufnahmezusage widerrufen. Laut Angaben der Bundesregierung von Juli 2023 arbeiten derzeit sieben Mitarbeitende der Sicherheitsbehörden sowie drei weitere Beamte an den Sicherheitsüberprüfungen. Ein Interview dauert zwischen zwei und vier Stunden. Sowohl die Hauptantragstellenden als auch Familienmitglieder über 16 Jahre müssen daran teilnehmen. Dadurch können weniger als fünf Prüfungen pro Tag durchgeführt werden. Bis zum 22.08.2023 wurden 270 Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt. Größtenteils handelt es sich dabei aber um „Altfälle“.

Journalisten müssen weiter bangen

Afghanische Journalistinnen und Journalisten müssen nun noch länger unter den gefährlichen Bedingungen im Land ausharren. Eine Person schrieb RSF: „Es ist mehr als ein Jahr her, dass Sie unseren Fall an die deutsche Regierung weitergeleitet haben, und in dieser Zeit haben wir aufgrund unserer Arbeit mehrmals Drohungen und Gewalt durch die Taliban erlebt.“

Eine weitere Person berichtet: „Nachdem der Geheimdienst der Taliban meinen Bruder festgenommen hatte, misshandelten sie ihn und zwangen ihn zu offenbaren, wo ich wohne. [Am selben Abend] brachten mich sechs Geheimdienstmitarbeiter von meinem Wohnort an einen unbekannten Ort, wo mir maskierte Personen zahlreiche Fragen zu meiner früheren journalistischen Arbeit und meiner Arbeit unter dem Taliban-Regime stellten.“ Die Mitarbeiter bezogen sich demnach auf Berichte, in denen die Person über Angriffe der Taliban auf Journalistinnen und Menschenrechtsaktivisten geschrieben und damit „falsche Propaganda“ verbreitet habe. Deswegen würde sie „es verdienen, bestraft und getötet zu werden.“

Lage der Pressefreiheit unter den Taliban

Seit August 2021 arbeiten Journalistinnen und Journalisten in Afghanistan unter prekären Bedingungen. Die Taliban haben große Teile der einst lebendigen Medienlandschaft Afghanistans zerstört. Mehr als die Hälfte der 547 Medien, die 2021 registriert waren, sind nach Angaben der Afghan Independent Journalists Association (AIJA) verschwunden. Von den 150 Fernsehsendern arbeiten heute weniger als 70. Von den 307 Radiosendern berichten nur noch 170. Die Zahl der Nachrichtenagenturen ist von 31 auf 18 gesunken. Und von den rund 12.000 Journalistinnen und Journalisten, die 2021 noch in Afghanistan arbeiteten, haben mehr als zwei Drittel ihren Beruf aufgegeben.

Seit der Machtübernahme der Taliban hat sich in Afghanistan zudem eine Medienlandschaft entwickelt, in der Frauen weitgehend fehlen. Mehr als 80 Prozent der afghanischen Journalistinnen mussten seit Mitte August 2021 ihre Arbeit aufgeben.

RSF erinnert aber auch an den Widerstand vieler Medienschaffender. Sie recherchieren trotz schwierigster Bedingungen vor Ort weiter oder informieren die Bevölkerung aus dem Exil. Sie kämpfen dafür, den afghanischen Journalismus am Leben zu halten.

Forderungen von RSF

RSF erinnert daran, dass die Bundesregierung Aufgaben, die sie eigentlich selbst übernehmen sollte, auf die Zivilgesellschaft abwälzt. Die Organisation fordert von der Bundesregierung, dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird und Aufnahmeentscheidungen beschleunigt. Bis Jahresende 2021 erreichten RSF in den eigens eingerichteten E-Mail-Postfächern etwa 15.000 Hilferufe. Hinzukamen weitere Anfragen über soziale Netzwerke wie Twitter. Alle Anträge zu sichten und zu verifizieren hat die Belastungsgrenze des Nothilfeteams deutlich überschritten. Wie der Prozess im Detail funktioniert, erklärt RSF in dieser Grafik.

In dem Dossier listet RSF weitere Forderungen auf. So müssen der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan, die chaotischen Evakuierungen und das Bundesaufnahmeprogramm umfassend evaluiert werden, um für ähnliche Szenarien in der Zukunft vorbereitet zu sein.

Zudem muss afghanischen Journalistinnen und Journalisten ermöglicht werden, ihre Arbeit im Exil fortzusetzen. Für Medienschaffende aus Russland und der Ukraine ist eine entsprechende Infrastruktur bereits geschaffen worden.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Afghanistan auf Platz 152 von 180 Staaten. Mehr zur Situation für Journalistinnen und Journalisten vor Ort finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/afghanistan.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Reporter ohne Grenzen e.V.
Postfach 304108
10756 Berlin
Telefon: +49 (30) 60989533-0
Telefax: +49 (30) 2021510-29
http://www.reporter-ohne-grenzen.de

Ansprechpartner:
Fabio Niewelt
Telefon: +49 (151) 72480936
E-Mail: presse@reporter-ohne-grenzen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel