Appell an die politischen Entscheider: „Die fairen 7% müssen bleiben!“

Die Regierung hat ihre Entscheidung zur Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen von der Steuerschätzung für das Jahr 2024 abhängig gemacht. Nun liegen die Zahlen schwarz auf weiß vor und sie sind besser, als noch im Frühjahr erwartet. „Die Zahlen zeigen eine positive Entwicklung und noch wichtiger: es gibt definitiv Spielraum. Daher muss die Politik jetzt Farbe bekennen und im Sinne der Planungssicherheit für die Unternehmen der (System-)Gastronomie eine Entscheidung für die Fortführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes treffen und nicht die Verantwortung auf andere schieben. Sympathie allein reicht jetzt einfach nicht mehr“, stellt BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert unmissverständlich klar.

Enorme Kostensteigerungen bei Energie, inflationsbedingt hohe Lebensmittelkosten, anhaltender Fachkräftemangel, steigende Personalkosten, drohende Werbeverbote für einen Großteil der Produkte, ordnungspolitische Vorgaben zum Umgang mit Verpackungen und weitere gesetzgeberische Eingriffe in die unternehmerische Freiheit sorgen weiterhin für extrem schwierige Rahmenbedingungen und gefährden die Wirtschaftlichkeit der mittelständisch geprägten Systemgastronomie. „Eine Entlastung durch die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist daher dringend notwendig. Die finanziellen Reserven der Gastronomen sind schlichtweg aufgebraucht. Das bedeutet, dass eine Rückkehr zum erhöhten Mehrwertsteuersatz an die Gäste weitergegeben werden müsste“, so Suchert. In der Folge könnten sich bestimmte Gästegruppen einen Restaurantbesuch wohl kaum noch leisten. Zudem würde sich die Preissteigerungen – ausgelöst durch die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Speisen – auch direkt auf die Inflationsrate auswirken und diese weiter antreiben. „Deswegen fordern wir die politischen Entscheider im Deutschen Bundestag auf, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen uneingeschränkt beizubehalten. Jetzt gilt es, als Branche zusammenzustehen, die Abgeordneten zu überzeugen und bis zum Schluss für die Entfristung zu kämpfen,“ appelliert der BdS-Hauptgeschäftsführer abschließend.

Links

Über Bundesverband der Systemgastronomie e.V

Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) ist als Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband die umfassende Branchenvertretung der Systemgastronomie Deutschlands. Der BdS vereint die relevanten Player der Systemgastronomie, zu denen unter anderem die Marken Autogrill, Burger King, KFC, McDonald’s, NORDSEE, Pizza Hut, Starbucks, L´Osteria aber auch neuere Konzepte wie beispielsweise PURiNO oder Meatery zählen. Die BdS-Mitgliedsmarken beschäftigen rund 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über 2000 Menschen in Ausbildung in nahezu 3000 Standorten. Jeder dritte Euro, der in der Gastronomie in Deutschland ausgegeben wird, wird in den Restaurants der Systemgastronomie ausgegeben. Der BdS ist ein Verband mit zwingender Tarifbindung für seine Mitgliedsrestaurants.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband der Systemgastronomie e.V
Wilhelm-Wagenfeld-Straße 18
80807 München
Telefon: +49 (89) 3065879-0
Telefax: +49 (89) 3065879-10
http://www.bundesverband-systemgastronomie.de

Ansprechpartner:
Sabine Jürgens
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (89) 3065879-45
E-Mail: juergens@bundesverband-systemgastronomie.de
Beate Fuchs
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (160) 630-5450
E-Mail: fuchs@bundesverband-systemgastronomie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel