Kappungsgrenze darf keine Bremse für Wachstumsunternehmen sein

Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt den Vorschlag des DAX-Indexanbieters STOXX, die Kappungsgrenze für das maximale Gewicht eines Unternehmens im Index von 10 auf 15 Prozent zu erhöhen. Dies entspricht der üblichen Praxis der Indexberechnung in anderen Ländern und erhöht die Attraktivität des DAX insbesondere für schnell wachsende Unternehmen.

„Es ist wichtig, eine breite Diskussion über die Kappungsgrenze zu führen. Das Ziel, durch eine Kappungsgrenze zu verhindern, dass einzelne Unternehmen zu viel Gewicht im Index erhalten, ist nachvollziehbar. Allerdings müssen wir darauf achten, dass wir durch die Grenze nicht die Attraktivität des Deutschen Aktienindex gefährden. Wichtig ist es deshalb, eine angemessene Balance zwischen diesen beiden Zielen zu finden“, sagt Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.

Vor allem für Unternehmen mit überdurchschnittlichem Wachstum und entsprechender Kursentwicklung kann sich durch die Kappungsgrenze von zehn Prozent die Attraktivität des Listings an der Frankfurter Wertpapierbörse verringern. Stoßen diese Unternehmen im DAX an die Kappungsgrenze, müssen Indexfonds die Aktien des Unternehmens verkaufen. Dies wirkt sich negativ auf die Kursperformance aus.  

In anderen Ländern gibt es aus diesem Grund keine oder höhere Kappungsgrenzen. Während Großbritannien gar keine Kappungsgrenze hat, liegt sie in Italien oder Frankreich bei 15 Prozent. Der Indexanbieter STOXX sollte sich für Deutschland an diesen Ländern orientieren und die Kappungsgrenze von 10 auf 15 Prozent anheben, damit die Wettbewerbsfähigkeit des hiesigen Finanzplatzes gegenüber dem Ausland gesichert und ein Abwandern der Unternehmen verhindert wird.

Um zu vermeiden, dass einzelne Unternehmen zu viel Gewicht im Index erhalten, ist letztlich die Zahl der Unternehmen in einem Index entscheidend. Steigt die Zahl der Unternehmen, sinkt das relative Gewicht eines einzelnen Unternehmens.

Paradebeispiel ist der US-Kapitalmarkt, der mit dem S&P 500 über einen Leitindex mit 500 Unternehmen verfügt. Selbst der Anteil des Schwergewichts Apple mit einer Marktkapitalisierung von 2.658 Milliarden Euro beträgt dort nur 7,5 Prozent.

„Im letzten Jahr hat der Indexanbieter STOXX den DAX auf 40 Unternehmen erweitert. Dies hat dazu beigetragen, den DAX vielfältiger zu machen. Jetzt muss auch die Kappungsgrenze hochgesetzt werden, um die Attraktivität des deutschen Leitindexes weiter zu erhöhen“, so Bortenlänger.

„Damit künftig auch die Zahl börsennotierter Unternehmen in Deutschland steigt und mehr Unternehmen in größere Indizes aufgenommen werden können, muss die Politik die Rahmenbedingungen verbessern. Eine schlagkräftige Maßnahme, die das Aktieninstitut schon lange fordert, wäre, Aktien zum festen Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland zu machen.“
 
Die Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts zur STOXX Konsultation finden Sie hier

Über den Deutsches Aktieninstitut e.V.

Das Deutsche Aktieninstitut setzt sich für einen starken Kapitalmarkt ein, damit sich Unternehmen gut finanzieren und ihren Beitrag zum Wohlstand der Gesellschaft leisten können.

Unsere Mitgliedsunternehmen repräsentieren rund 90 Prozent der Marktkapitalisierung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften. Wir vertreten sie im Dialog mit der Politik und bringen ihre Positionen über unser Hauptstadtbüro in Berlin und unser EU-Verbindungsbüro in Brüssel in die Gesetzgebungsprozesse ein.

Als Denkfabrik liefern wir Fakten für führende Köpfe und setzen kapitalmarktpolitische Impulse.

Denn von einem starken Kapitalmarkt profitieren Unternehmen, Anleger und Gesellschaft.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsches Aktieninstitut e.V.
Senckenberganlage 28
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 92915-0
Telefax: +49 (69) 92915-12
http://www.dai.de

Ansprechpartner:
Dr. Uta-Bettina von Altenbockum
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (69) 92915-47
Fax: +49 (69) 92915-12
E-Mail: altenbockum@dai.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel