BDL zu Nährwerten auf Weinetiketten

Die Uhr tickt. Ab 8. Dezember ist die Angabe von Nährwerten und Zutaten auf Weinetiketten verpflichtend. Das schreibt die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) vor. Bis zwei Wochen vor Inkrafttreten hat die EU-Kommission noch über offene Fragen diskutiert. Nicht nachvollziehbar für den Bund der Deutschen Landjugend e.V. (BDL). Verlässlichkeit für die Landwirtschaft geht anders.

„Wir stehen ganz klar für mehr Verbraucherschutz“, sagt Maike Delp und weiß dabei die Jungwinzerinnen und Jungwinzer des BDL fest hinter sich. „Aber dafür brauchen wir nicht nur unbürokratische Vorgaben, sondern auch Zeit, um uns  auf den Weinbaubetrieben rechtzeitig darauf einstellen zu können“, fährt die stellv. BDL-Bundesvorsitzende fort. Dass die EU-Kommission entscheidende Punkte erst auf dem letzten Drücker klärt und damit für eine Umsetzung unter Zeitdruck sorgt, nervt die größte deutsche Jungwinzer:innen-Organisation.

Die Winzer:innen hatten gleich nach Bekanntwerden der Pläne Unterstützung signalisiert. Doch fehlten die Antworten der Politik auf wichtige Fragen: Wie sehen die Übergangsbestimmungen aus, ab wann gilt ein Wein als hergestellt…? Das ist wichtig, weil Wein-Etiketten in der Regel für zwei oder gar drei Jahre eingekauft werden. Seit September gibt es endlich eine Definition des Herstellungszeitpunktes: nach vollzogener erster Gärung. Für Sekt und Perlweine steht das sogar erst seit 24. November wirklich fest und damit auch, was die Winzer:innen bei der Angabe von Nährwerten und Zutaten künftig zu beachten haben.

„Warum sie das so lange ausgesessen hat, weiß allein die Kommission. Hier hätte so einfach Planungssicherheit geschaffen werden können“, stellt Maike Delp klar. Allen war klar, dass die Änderung in der Lebensmittel-Informationsverordnung zum 8. Dezember 2023 kommt. Aber kein Gesetzgeber  wollte zu Beginn der Füllsaison im Frühjahr 2023 prognostizieren, wie sie umgesetzt werden soll und was Winzer:innen vorbereitend beachten müssen.

Stattdessen wich das BMEL bei Fragen aus und verwies auf den Passus der Übergangsbestimmungen: „Der Wein muss bis zu diesem Datum hergestellt und gekennzeichnet sein.“ Die EU-Kommission strich „gekennzeichnet“ später, sodass nur noch der Zeitpunkt der Herstellung für die Angabe von Nährwerten und Zutaten relevant ist. Für den BDL eine Farce.

Erfreut ist der Verband über die angebotene digitale Lösung. Alternativ zur Angabe auf dem Etikett besteht die Möglichkeit, die Nährwerte und Zutaten elektronisch via QR-Code bereitzustellen. Für Maike Delp ist das der einzig richtige Schritt. Dieser entlastet zum einen die Landwirt:innen und Jungwinzer:innen, zum anderen auch die Verbraucher, denen das heillose Durcheinander auf dem Etikett erspart bleibt. Schließlich gehören nicht nur die verpflichtenden neuen Angaben von Nährwerten und Zutaten aufs Weinetikett, die bisherigen bleiben ja weiterhin bestehen.

Und noch eins steht für die Jungwinzer:innen-Organisation fest: Die jetzige Änderung in der Rechtsvorschrift ist nicht ausgereift. Sie wird ein Bürokratiemonster, dem immer neue Arme wachsen. „Unklar bleibt zum Beispiel, wie die gesamten Daten überhaupt überprüft werden können“, erklärt Maike Delp die Befürchtung der Landjugend. Die schiere Menge der neu zu kontrollierenden Daten kann die bisherigen Instanzen nur überfordern, führt sie aus.

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