NABU-Studie zu Blühstreifen, Hecken und Co. – Was der Natur hilft, nützt auch der Landwirtschaf

Die Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen hat rapide abgenommen. Um sie zu schützen und zu erhalten, braucht es Rückzugräume – mindestens zehn Prozent, sagt die Wissenschaft. Wie kann das mit möglichst wenig Produktionsverlusten für die Landwirtschaft und möglichst schnellen Effekten für die Biodiversität gelingen? Eine Studie des Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) im Auftrag des NABU hat hierfür einen Ansatz entwickelt.  

Die Studie untersucht, beispielhaft für ganz Deutschland, Regionen in Brandenburg, die aus ökologischer Sicht besonders verarmt sind – sogenannte Coldspots (als Gegenstück zu Biodiversitäts-Hotspots). Dort werden Landschaftselemente für die Artenvielfalt besonders dringend gebraucht. Um die Ertragseinbußen für die Landwirtschaft in Grenzen zu halten oder sogar die Produktion zu steigern, werden innerhalb dieser Gemeinden ertragsschwache Flächen mit niedriger Ackerzahl priorisiert sowie Flächen, die durch Bodenerosion besonders stark gefährdet sind. Werden diese Faktoren bei der Flächenauswahl für Landschaftselemente berücksichtigt, kann sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Landwirtschaft verbessern. Denn: Landschaftselemente wie Hecken, Blühstreifen oder Kleingewässer bieten nicht nur Schutz vor Wind, verbessern den Boden und halten Feuchtigkeit auf den Flächen, sondern erhöhen auch die Zahl von bestäubenden Insekten und schädlingsfressenden Vögeln. 

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Ob als Puffer bei Dürren und Hochwasser, Erosionsschutz oder Booster für die Bestäubung: Blühstreifen, Hecken und Co. sind ökologisch wie ökonomisch unabdingbar. Wer der Natur auf seinen landwirtschaftlichen Flächen mehr Platz einräumt, verzichtet zwar zunächst auf Anbaufläche, profitiert langfristig jedoch von wertvollen Ökosystemleistungen. Die Studie entwickelt nun ein tragfähiges Konzept für Naturschutz und Landwirtschaft gleichermaßen: Es ermittelt, wo die ökonomischen Einbußen am geringsten und der Nutzen von Ökosystemleistungen am höchsten ist. Zugleich zeigen die Ergebnisse ganz konkret, wie das von der Wissenschaft geforderte Ziel von zehn Prozent Landschaftselementen Realität werden kann. Nun ist die Politik gefragt: Sie muss schnellstmöglich die richtigen Rahmenbedingungen setzen.“ 

Zwar hat eine Vielzahl von Betrieben, kommunalen Akteuren und Ehrenamtlichen bereits Landschaftselemente angelegt – Deutschland ist jedoch noch weit entfernt vom fachlich gebotene 10-Prozent-Ziel. Damit es schnell und flächendeckend umgesetzt werden kann, fordert der NABU rechtsverbindliche Regeln und finanzielle Anreize für Hecken, Blühstreifen und Co. – etwa im Rahmen der EU-Agrarförderung (GAP) oder dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK). Um Planung und Umsetzung zu koordinieren, sollten regionale Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz aufgebaut werden inklusive standortangepasster naturschutzfachlicher Beratung. Nicht zuletzt braucht es ein abgestimmtes System der Berichterstattung, des Monitorings und der Evaluation auf nationaler und europäischer Ebene, um das 10-Prozent-Ziel zu erreichen. 

NABU-Agrarexpertin Laura Henningson: „Auf den ausgeräumten Flächen der Coldspot-Gemeinden ist die Natur besonders gefährdet. Hier haben Landschaftselemente den größten positiven Effekt auf die Biodiversität. Wenn dort etwa Blühstreifen oder Hecken angelegt und bestehende Biotope besser geschützt werden, profitieren Biodiversität und Produktivität gleichermaßen. Um Artenvielfalt und Ökosystemleistungen bestmöglich zu fördern, müssen Naturschutzflächen gleichzeitig über alle Gemeinden hinweg miteinander vernetzt werden.” 

Hintergrund Die Hälfte der Fläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt. Gleichzeitig ist eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten auf die Agrarlandschaften als Lebensraum angewiesen – unter anderem Feldvögel, Insekten, Wildpflanzen und Bodenorganismen. Arten- und strukturreiche Agrarökosysteme sind ökologisch leistungsfähiger und damit von erheblicher Bedeutung für die Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion. Im Green Deal der EU bzw. der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 wurde – gemäß dem wissenschaftlichen Konsens – das Ziel von zehn Prozent Landschaftselementen festgeschrieben. Deutschland liegt bislang aber deutlich darunter 

Zur Studie “Space for Nature”

NABU-Broschüre zur Studie

Über den Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

Mit mehr als 900.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Der NABU begeistert für die Natur und fördert naturkundliche Kenntnisse für ein aktives Naturerleben. Mehr Infos: www.NABU.de/wir-ueber-uns  

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.
Charitéstraße 3
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 284984-0
Telefax: +49 (30) 284984-2000
http://www.nabu.de

Ansprechpartner:
Laura Henningson
Referentin für Agrobiodiversität und Naturschutzförderung
Telefon: +49 (30) 284984-1641
E-Mail: Laura.Henningson@NABU.de
Roland Panter
Telefon: +49 (30) 284984-1510
E-Mail: Presse@NABU.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel