Apothekenverband fordert Sofortmaßnahmen nach BGH-Urteil zu Skonti

In einer Reaktion auf das kürzlich gefällte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Begrenzung von Skonti zwischen Apotheken und pharmazeutischen Großhändlern, hat der Gesamtvorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände eine eindringliche Forderung nach sofortigen Maßnahmen erhoben. Die Entscheidung des BGH am 8. Februar 2024 besagt, dass Großhändler den Apotheken nicht mehr als 3,15 Prozent Rabatt inklusive Skonto gewähren dürfen.

Die Forderungen des Apothekenverbandes beinhalten einerseits eine drastische Absenkung des Kassenabschlags und andererseits eine zügige Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), um sicherzustellen, dass Skonti im Verhältnis zwischen Apotheke und Großhandel weiterhin erlaubt bleiben. Während einer Sitzung in Berlin haben die Vertreterinnen und Vertreter der 17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbände einstimmig beschlossen, diese Forderungen in den kommenden Tagen und Wochen an die politischen Entscheidungsträger in Berlin, insbesondere die Ampel-Koalition, zu richten.

Derzeit sind Apotheken dazu verpflichtet, den Krankenkassen pro rezeptpflichtigem Arzneimittel einen Apothekenabschlag von 2,00 Euro zu gewähren. Obwohl dieser Rabatt aus Spargründen zuletzt um 23 Cent erhöht wurde, soll er Anfang 2025 wieder auf das gesetzlich definierte "Normalniveau" von 1,77 Euro zurückfallen. Die ABDA argumentiert jedoch, dass selbst dieses Niveau für die Apotheken nicht ausreichend sei und fordert eine sofortige drastische Absenkung.

Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), äußerte sich besorgt über die potenziellen Auswirkungen des BGH-Urteils auf die einzelnen Apotheken. Er kritisierte die Tatsache, dass die wirtschaftliche Existenz der Apotheken nun von Skonti und Rabatten abhängig sei und betonte, dass das von der Bundesregierung festgelegte Honorar nicht ausreiche, um die Apotheken am Leben zu erhalten. Hubmann hat bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit initiiert und appelliert an Minister Lauterbach, die prekäre Situation der Apotheken zu verstehen und rasch entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Kommentar:

Die Forderungen der ABDA angesichts des BGH-Urteils werfen ein Schlaglicht auf die prekäre Lage der Apotheken in Deutschland. Das Urteil, das die Skonti zwischen Apotheken und Großhändlern begrenzt, hat eine Welle der Besorgnis innerhalb des Apothekerverbands ausgelöst. Die Forderungen nach einer drastischen Absenkung des Kassenabschlags und einer schnellen Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung reflektieren die Sorge um die finanzielle Überlebensfähigkeit der Apotheken.

Die aktuelle Pflicht der Apotheken, den Krankenkassen einen Abschlag von 2,00 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel zu gewähren, wird von der ABDA als unzureichend betrachtet, insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Rückkehr auf das gesetzlich festgelegte "Normalniveau" von 1,77 Euro Anfang 2025. Dr. Hans-Peter Hubmann betont die existenzielle Bedrohung für Apotheken und fordert eine rasche Intervention des Bundesministeriums für Gesundheit.

Die Frage, warum die wirtschaftliche Existenz von Apotheken so stark von Rabatten abhängt, wirft tiefere strukturelle Fragen auf, die dringend angegangen werden müssen. Minister Lauterbach und die Ampel-Koalition sind nun gefordert, die Situation der Apotheken als integralen Bestandteil des Gesundheitssystems zu verstehen und angemessene Schritte zu unternehmen, um ihre Stabilität und langfristige Überlebensfähigkeit zu gewährleisten. Eine sorgfältige Überprüfung der Honorarstrukturen und eine adäquate finanzielle Unterstützung sind unerlässlich, um den drohenden Verlust von Apotheken zu verhindern und den Bürgern weiterhin eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung zu garantieren.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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