Hessisches Ärzteparlament fordert: Versorgungssituation für von FGM/C betroffenen Frauen und Mädchen verbessern

Die medizinische Versorgung von Frauen, die von FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting Weibliche Genitalverstümmlung/Beschneidung) betroffen sind, muss sich verbessern, forderten die Delegierten der Landesärztekammer Hessen am 23. März 2024 im Rahmen der Delegiertenversammlung. Fortbildungen für medizinisches Personal insbesondere der Bereiche Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie, Dermatologie, Chirurgie, Anästhesie, und Kinderheilkunde sowie für Hausärzt/-innen in deren Rahmen typische Folgeerkrankungen sowie geburtsrelevante Besonderheiten vermittelt werden, müssten gefördert werden. Dabei soll der Umgang mit betroffenen Frauen hinsichtlich frühzeitiger Diagnose und kultursensibler Beratungskompetenz Schwerpunkt sein.

Bei dem Eingriff handele es sich um einen Verstoß gegen das Menschenrecht. Millionen Frauen und Mädchen seien jährlich Opfer – mit chronischen Folgeerkrankungen, auch psychischer Natur, erklärte eine der Antragstellerinnen. Medizinisches Personal müsse zwingend auf die Behandlung dieser Patientinnen vorbereitet werden, insbesondere um eine Retraumatisierung der Patientinnen durch einen falschen Umgang zu verhindern.  Gerade Geburtspersonal müsse entsprechend geschult sein, sonst könnten Geburten für diese Patientinnen sogar lebensgefährliche Folgen haben.

Bei den hessischen Ärztevertreterinnen und -vertretern traf der Antrag auf große Zustimmung und wurde nach umfangreicher konstruktiver Debatte einstimmig angenommen.

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