Krankenhaus: Einzelzimmer muss selbst gezahlt werden

Wer sich für einen Krankenhausaufenthalt ein Einzelzimmer vertraglich sichert, muss damit rechnen, dass er auf den Kosten dafür sitzenbleibt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Mainz, wonach es nicht darauf ankommt, ob die Einzelzimmer-Unterbringung medizinisch notwendig war oder nicht – so oder so müsse die Krankenkasse nicht zahlen (Az.: S 7 KR 526/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des SG Mainz .

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