Parken auf Carsharing-Parkplatz

Das Ordnungsamt darf einen privaten Pkw, der unberechtigt auf einem Carsharing-Parkplatz abgestellt worden ist, kostenpflichtig abschleppen lassen. Laut ARAG Experten sah das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Abschleppen auch ohne eine konkrete Behinderung eines Carsharing-Fahrzeugs als verhältnismäßig an (Az.: 14 K 491/23).

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