Warum wurde der Wehrdienst reformiert?
Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung die personelle Stärke der Streitkräfte erhöhen und gleichzeitig die Reserve ausbauen. Ziel ist es, mehr junge Menschen für einen Dienst bei der Bundeswehr zu gewinnen und die Verteidigungsfähigkeit langfristig zu sichern.
Was hat es mit dem Fragebogen für alle 18-Jährigen auf sich?
Seit Anfang Februar 2026 erhalten alle Menschen, die volljährig werden, einen Brief mit einem QR-Code zu einem Fragebogen. Für die Beantwortung hat man einen Monat Zeit. Rund 650.000 Fragebögen werden insgesamt verschickt, um den Geburtsjahrgang 2008 zu erfassen. Darin werden unter anderem Motivation, Fähigkeiten und mögliche Einsatzbereiche abgefragt. Der Fragebogen wird online ausgefüllt und kann auf der Internetseite der Bundeswehr auch ohne Zugangscode eingesehen werden. Ziel ist es, frühzeitig herauszufinden, wer sich grundsätzlich einen Dienst bei der Bundeswehr vorstellen kann.
Kann man sich weigern, den Fragebogen auszufüllen?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Ausfüllen des Fragebogens für Männer verpflichtend ist, für Frauen dagegen freiwillig. Hintergrund ist das Grundgesetz, das eine Wehrpflicht bislang nur für Männer vorsieht. Der Fragebogen allein bedeutet allerdings noch keine Einberufung zum Wehrdienst. Vielmehr handelt es sich zunächst um eine Art Erfassung und Interessenabfrage. Wer sich allerdings weigert oder bewusst falsche Angaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 1.000 Euro rechnen.
Wer muss zur Musterung?
Ein weiteres Element des neuen Modells ist die Rückkehr der Musterung. Dabei wird geprüft, ob jemand gesundheitlich und körperlich für einen möglichen Wehrdienst geeignet ist. Nach aktuellem Stand soll die Musterung für Männer wieder verpflichtend werden und ab Juli 2027 beginnen. Betroffen sind zunächst die Jahrgänge, die ab 2026 volljährig werden. Auch wer den Wehrdienst grundsätzlich ablehnt, muss laut ARAG Experten zu dieser Untersuchung erscheinen.
Ist der Wehrdienst freiwillig?
Trotz dieser verpflichtenden Schritte gilt laut ARAG Experten weiterhin: Der eigentliche Wehrdienst ist derzeit freiwillig. Wer sich dafür entscheidet, kann zunächst für mindestens sechs Monate dienen. Längere Verpflichtungen sind ebenfalls möglich, theoretisch bis zu mehreren Jahren. Um den Dienst attraktiver zu machen, sieht das Gesetz unter anderem eine monatliche Vergütung von rund 2.600 Euro brutto sowie verschiedene Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten vor. Bei einer Verpflichtung für mindestens ein Jahr wird zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein gewährt.
Was steckt hinter dem Begriff „Bedarfswehrpflicht“?
Trotz des freiwilligen Ansatzes enthält das Gesetz eine wichtige Reserveoption: die sogenannte Bedarfswehrpflicht. Sie könnte laut ARAG Experten greifen, wenn die Bundeswehr ihre Personalziele – bis 2035 sollen es mindestens 260.000 Zeit- und Berufssoldaten sowie 200.000 Reservisten sein – mit Freiwilligen nicht erreicht. In diesem Fall müsste der Bundestag allerdings erneut entscheiden und eine verpflichtende Einberufung beschließen. Eine automatische Wiedereinführung der Wehrpflicht gibt es also nicht.
Kann man den Kriegsdienst verweigern?
Unverändert gilt das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten möchte, kann dies weiterhin erklären und im Verteidigungsfall zivilen Ersatzdienst leisten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass entsprechende Anträge beim regional zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr gestellt werden können. Auch mit dieser Entscheidung kann jedoch eine Musterung zunächst verpflichtend sein, da sie der allgemeinen Erfassung dient.
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